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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenministerium empfiehlt den Trägern von Schulen des Kasseler Modells eine Überprüfung auf Mängel in der Fassadenausführung wegen möglicher Gefährdung durch Asbestbelastung

Letzte Aktualisierung: 19.09.2019

KIEL. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat in seiner Eigenschaft als obererste Bauaufsichtsbehörde die zuständigen Schulträger des Landes sowie das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur über eine mögliche Gefährdung durch Asbestbelastung der Raumluft bei falsch ausgeführten Schulbauten nach dem Kasseler Modell in Kenntnis gesetzt. Das gab das Innenministerium heute (19. September 2019) bekannt. Zugleich wurden den unteren Bauaufsichtsbehörden ergänzende Hinweise gegeben, wie bei derartigen Gebäuden kurzfristig geprüft werden kann, ob eine solche Gefährdung vorliegen könnte. Hintergrund ist der Fall des Schulzentrums Reinbek, bei dessen Sanierung im vergangenen Jahr in bestimmten Raumbereichen Asbestfaserkonzentrationen in der Raumluft gemessen wurden. Dies hatte am 04.12.2018 zur Schließung der Schule geführt. Mittlerweile wurde gutachterlich festgestellt, was zur Freisetzung dieser Asbestfasern geführt hat.

Der durch die Stadt Reinbek beauftragte Gutachter hat die Ursache der Asbestfreisetzung nun zweifelsfrei geklärt. Die Oberste Bauaufsicht kann dadurch den Trägern vergleichbarer Schulen im Land Hinweise geben, wie diese eine mögliche Gefährdung ihrer Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Lehrkörper erkennen beziehungsweise hoffentlich ausschließen können. Selbstverständlich werden diese Erkenntnisse auch bundesweit weitergegeben.

Das Kasseler Modell kam für den Schulneubau von Ende der 60-Jahre bis Anfang der 80-Jahre bundesweit und damit auch in Schleswig-Holstein häufig zur Anwendung, um dem erheblichen Engpass an Unterrichtsräumen zu begegnen. Eine zentrale Erfassung, wo in Schleswig-Holstein Gebäude des Kasseler Modells errichtet wurden, liegt im Innenministerium nicht vor.

Die Ursache für die erhöhten Raumluftwerte hatte im vergangenen Jahr zunächst nicht bestimmt werden können. Nach dem Stand von Wissenschaft und Technik kann festgebundenes Asbest nicht ohne mechanische Belastung zu einer Faserfreisetzung in die Raumluft führen.

Dies hat auch das mittlerweile vorliegende Gutachten noch einmal bestätigt. Die Gutachter haben festgestellt, dass in Reinbek eine Verkettung von zwei außergewöhnlichen Umständen zu der Freisetzung in einem Gebäudeabschnitt geführt hat.

Bei der Errichtung der Schule Mitte der 70er Jahre wurden, wie damals im Rahmen des „Kasseler Modells“ üblich, so genannte Außenwandsandwich-paneele in Aluminiumrahmenkonstruktionen eingebaut. Diese bestehen aus zwei jeweils 5 Millimeter starken Asbestzementplatten, die innen und außen auf einen 5 Zentimeter starken Styroporkern aufgeklebt wurden. Die Sandwichpaneele werden ähnlich wie Glasscheiben in Fenstern in einer Rahmenkonstruktion gehalten.

In dem belasteten Gebäudeteil haben sich die Klebeverbindungen über die Jahre aufgelöst. Das führte dazu, dass bei Wind die einzelnen Schichten der instabil gewordenen Platten unbemerkt aneinander und an der Rahmenkonstruktion rieben. Diese Reibung hat Asbestfasern gelöst, die zunächst in der Rahmenkonstruktion heruntergerieselt sind. In den Bereichen mit erhöhter Faserbelastung in der Raumluft war darüber hinaus auch die erforderliche Dichtung nicht vorhanden. Dadurch konnten die durch Reibung gelösten Fasern in die Raumluft gelangen.

Die angesprochenen Phänomene hätten einzeln nicht zu einer Erhöhung der Faserkonstruktion in der Raumluft geführt. In deren Verbindung kam es allerdings zu einer Faserfreisetzung, die der einer ungeschützten Bearbeitung gleichkam. Weitere Emissionsquellen konnten durch den Gutachter definitiv ausgeschlossen werden.

Die Oberste Bauaufsicht empfiehlt Trägern vergleichbarer Schulen, die Rahmenkonstruktion zeitnah zu kontrollieren, um eine mögliche Gefährdung auszuschließen. In vielen Schulen nach dem Kasseler Modell sind die angesprochenen Platten aus energetischen Gründen bereits ersetzt worden. Dort besteht keinerlei Grund zur Sorge. Falls diese allerdings noch vorhanden sind, sollten die Asbestzementplatten unbedingt auf Beschädigungen und sichtbare Schnittkanten kontrolliert werden. Auch ein spürbares Nachgeben der Platten auf Andrücken ist Anlass für weitere Prüfungen. Falls darüber hinaus die Dichtung an der Rauminnenseite schadhaft oder nicht vorhanden ist, dann sollten in den betroffenen Gebäudeteilen auf jeden Fall Raumluftmessungen durchgeführt werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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