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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenminister Grote: Rund 53,75 Millionen Euro für die Städtebauförderung in 2018 - Liste der Kommunen und Fördergebiete veröffentlicht

Letzte Aktualisierung: 26.11.2018

KIEL. Mit rund 53,75 Millionen Euro wird 2018 die Städtebauförderung zur Entwicklung von Innenstädten und Stadtquartieren fortgesetzt. Die Summe teilen sich 24 Kommunen für insgesamt 24 Fördergebiete. Neu aufgenommen wird die Innenstadt von Bad Schwartau.

Hinweis für die Redaktionen: Die Programmaufstellung Städtebauförderung 2018 finden Sie in der angefügten Liste. Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen erhalten Sie von den jeweiligen Städten und Gemeinden.

"Es freut mich, dass wir Bad Segeberg, Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster bei deren Haushaltskonsolidierung auch mit der Städtebauförderung unter die Arme greifen können", sagte Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote. Dass der Bund und auch das Land die Städtebauförderung auf dem erreichten hohen Niveau fortsetzten und dies auch für das kommende Jahr so sein werde, sei ein gutes Zeichen in Richtung Kommunen. "Diese Verlässlichkeit ist wichtig für die Kommunen, die bei ihrer nachhaltigen städtebaulichen Weiterentwicklung auf diese finanzielle Hilfe von Bund und Land angewiesen sind. Sie sichert zugleich dem örtlichen Handwerk und Gewerbe Aufträge und Beschäftigung und hilft den Kommunen, attraktive Orte des Wohnens, Arbeitens und des kulturellen Lebens zu bleiben," so Grote. Durch die hohe Anschubwirkung löst ein öffentlicher Euro der Städtebauförderung in der Regel das sechs- bis achtfache an Bauinvestitionen aus.

Bund, Land und Gemeinden finanzieren die Städtebauförderungsprogramme in der Regel zu je einem Drittel. In diesem Jahr werden die besonders finanzschwachen Kommunen über alle Programme hinweg durch einen abgesenkten Eigenanteil auf 10 Prozent um insgesamt 5,95 Millionen Euro entlastet. "Durch diese Verringerung ihres Eigenanteils ermöglichen wir auch und gerade den finanzschwachen Kommunen dringend notwendige Investitionen", so Grote. Allein aus diesem Grund liege allerdings das Programmvolumen trotz gegenüber dem Vorjahr um 0,167 Millionen Euro leicht erhöhten Finanzhilfen des Bundes und des Landes deutlich unter deutlich unter dem des Vorjahres.

Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat: "Der Erhalt und die Weiterentwicklung unserer Städte und Gemeinden ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in allen Regionen unseres Landes gelingt. Wir führen die erfolgreichen Programme der Städtebauförderung deshalb auf Rekordniveau fort: Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen in diesem Jahr wiederum mit Bundesfinanzhilfen in Höhe von 790 Millionen Euro. Mit dem Investitionspakt Soziale Integration im Quartier können die Kommunen mit 200 Millionen Euro Programmmitteln weiterhin den wichtigen Ausbau und die Sanierung ihrer sozialen Infrastruktur vorantreiben. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass sich jeder in seiner Stadt oder seiner Gemeinde heimisch fühlt und gern in seiner Nachbarschaft lebt."

Für das Förderjahr 2018 werden die Städtebauförderprogramme Soziale Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Stadtumbau, Städtebaulicher Denkmalschutz, Kleinere Städte und Gemeinden und Zukunft Stadtgrün auf dem bisherigen Niveau fortgesetzt. Länder und Kommunen erhalten damit eine verlässliche Planungsgrundlage und ab 2018 auch mehr Flexibilität für die Umsetzung. Zusammen mit dem Investitionspakt stehen damit 2018 rd. 1 Mrd. Euro an Bundesmitteln für die städtebauliche Förderung zur Verfügung. Die Bundesmittel sind Teil der Förderung, die die Kommunen vom Land erhalten.

Schleswig-Holstein erhält aus den Bundesmitteln insgesamt 20,89 Mio. Euro für die sechs Programme. Zusammen mit den zur Verfügung stehenden Landesmitteln und den kommunalen Mitfinanzierungsanteilen steht somit der Bewilligungsrahmen von rund 53,745 Millionen Euro für kommunale Projekte bereit.

Kommune Gesamtmaßnahme Euro-Beträge* Förderprogramm
Bad Bramstedt Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge 4.800.000 € KSG
Bad Oldesloe Stadtumbau 810.000 € SUW
Bad Schwartau Innenstadt 990.000 € ASO
Bad Segeberg Südstadt 150.000 € SoS
Barmstedt Ratzauer Schlossinsel 150.000 € SDS
Eckernförde Stadtumbau 3.000.000 € SUW
Elmshorn Stadtumbau 825.000 € SUW
Flensburg Neustadt 2.000.000 € SoS
Westliche Altstadt 4.000.000 € SDS
Hanerau-Hademarschen Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge 900.000 € KSG
Hohenwestedt Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge 300.000 € KSG
Kiel Neumühlen-Dietrichsdorf 1.500.000 € SoS
Holtenau Ost 10.000.000 € SUW
Kiellinie/Düsternbrooker Fördehang 6.000.000 € ZSG
Lübeck Moisling 150.000 € SoS
Neumünster Vicelinviertel 500.000 € SoS
Stadtumbau 1.200.000 € SUW
Neustadt Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge 600.000 € KSG
Oldenburg Innenstadt 1.500.000 € ASO
Rendsburg Mastbrook 60.000 € SoS
Schenefeld Stadtkern 5.010.000 € ASO
Schleswig Stadtumbau 6.000.000 € SUW
Silberstedt Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge 1.485.000 € KSG
Tellingstedt Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge 1.815.000 € KSG

* Euro-Beträge einschließlich des kommunalen Finanzierungsanteils

Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431  988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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