KIEL. Die Landesregierung Schleswig-Holstein will die Konsolidierungshilfen für Kommunen mit noch bestehenden Alt-Fehlbeträgen im kommenden Jahr neu regeln. Vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments sollen in die Neuregelung neben den Konsolidierungshilfen auch die Fehlbetragszuweisungen einbezogen werden. Anders als bislang soll die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen keine Anspruchsvoraussetzung mehr für die Gewährung von Konsolidierungshilfen sein. Kommunen sollen entweder Konsolidierungshilfen oder Fehlbetragszuweisungen erhalten.
"Das Instrument der Konsolidierungshilfen hat sich bewährt. Zwölf von bislang 16 Konsolidierungskommunen stehen inzwischen wieder auf eigenen Füßen. Entscheidend dafür war und ist auch und gerade in den derzeitigen günstigen Rahmenbedingungen das verantwortungsbewusste Handeln der Entscheidungsträger vor Ort"
, erklärte dazu Staatssekretärin Kristina Herbst.
Neben den sechs Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Plön und Schleswig-Flensburg hätten voraussichtlich auch die kreisfreie Stadt Neumünster sowie die Städte Lauenburg, Schwarzenbek, Pinneberg, Uetersen und Bad Segeberg das wesentliche Ziel, kommunalpolitische Handlungsspielräume zurückzugewinnen, weitestgehend erreicht. In Gegenzug zu ihrer Bereitschaft, einen angemessenen Eigenanteil zur Haushaltskonsolidierung zu erbringen, wurden den 16 Kommunen in den Jahren 2012-2018 insgesamt 525 Millionen zur Verfügung gestellt. Davon sind 105 Millionen Euro zusätzliche Landesmittel.
"Mit der nun vorgeschlagenen Neuregelung wollen wir unsere Kraft jetzt auf die wenigen verbliebenen Kommunen, vor allem die kreisfreien Städte mit ihren noch hohen finanziellen Altlasten konzentrieren"
, sagte Staatssekretärin Kristina Herbst. Für die Konsolidierungshilfen an die kreisfreien Städte – Fehlbeträge aus der Vergangenheit haben derzeit noch Kiel, Lübeck und Flensburg – stünden im Zeitraum von 2019-2023 insgesamt jährlich 45 Millionen Euro zur Verfügung. Im Gegenzug sollen sich die betroffenen kreisfreien Städte im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration erneut verpflichten, einen angemessenen Eigenanteil zur Haushaltskonsolidierung zu erbringen.
Auch einige weitere Gemeinden benötigen zusätzliche Perspektiven für den Abbau ihrer Fehlbeträge der Vergangenheit. "2017 erhielten noch knapp 40 unserer 1102 kreisangehörigen Gemeinden Fehlbetragszuweisungen vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration. Zwar sind die Beträge oft nicht ganz so hoch, aber gerade für kleine Gemeinden stellen sie eine Entlastung dar. Und genau darum geht es. Auch diese Gemeinden werden von der kommunalen Gemeinschaft und vom Land nicht allein gelassen. Für sie sieht der Vorschlag in den Jahren 2019-2023 Fehlbetragszuweisungen ebenfalls in Höhe von jährlich 45 Millionen und damit insgesamt 225 Millionen Euro vor"
, so Herbst.
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