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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenministerium fördert im Jahr 2018 insgesamt 77 Sportstätten mit rund 9,5 Millionen Euro.

Staatssekretärin Herbst: "Entscheidender Beitrag für den Breitensport in Schleswig-Holstein."

Letzte Aktualisierung: 19.07.2018

KIEL. Insgesamt 77 kommunale Sportanlagen in Schleswig-Holstein werden in diesem Jahr vom Innenministerium mit rund 9,5 Millionen Euro gefördert. Das sind 6,75 Millionen Euro mehr, als ursprünglich geplant. Die Kommunen erhalten bis zu 250.000 Euro für die Modernisierung und Sanierung von Laufbahnen und Spielfeldern. Für das kommende Jahr stehen bereits rund 12,5 Millionen Euro zur Ertüchtigung von Breitensportinfrastruktur zur Verfügung.

"Mit diesem zusätzlichen Geld kommen die Kommunen bei der Sanierung und dem Erhalt von Sportstätten in Schleswig-Holstein einen weiteren entscheidenden Schritt voran. Das ist ein wichtiger Beitrag der Landesregierung für einen gut ausgestatteten Breitensport. Deshalb bin ich froh, dass wir deutlich mehr Kommunen unterstützen können, als noch vor wenigen Monaten gedacht", erklärte Staatssekretärin Kristina Herbst. Darüber hinaus würden dem Landessportverband 800.000 Euro jährlich für die Sanierung der Sportinfrastruktur angehöriger Vereine und Verbände zur Verfügung gestellt.

Mit den 9,5 Millionen Euro können alle 77 in diesem Jahr beantragten richtlinienkonformen Projekte in den Kommunen unterstützt werden. Für die bereits rund 12,5 Millionen Euro des kommenden Jahres können die Kommunen bis Ende Dezember 2018 neben einer Förderung für die Sanierung von Laufbahnen und Spielfeldern erneut eine Unterstützung für Schwimmsportstätten und erstmals auch Ein- oder Zweifeldhallen beantragen.

"Es ist wichtig, dass wir im kommenden Jahr auch wieder Mittel für Schwimmsportstätten zur Verfügung haben. Durch die Landesunterstützung können kommunale Hallen- und Freibäder erhalten und wirtschaftlicher betrieben werden. Voraussetzung ist, dass sie wirklich überwiegend für die sportliche Betätigung und den Schwimmunterricht dienen. So leisten wir einen entscheidenden Beitrag dafür, dass jedes Kind in Schleswig-Holstein mittelfristig schwimmen lernen kann, so wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wie groß die Nachfrage nach dieser Unterstützung ist, hat sich in der letzten Förderperiode von 2015 bis 2017 gezeigt. Und auch bei den Sporthallen ist der Sanierungsbedarf groß", sagte die Staatssekretärin.

Zusätzlich zu den bereits feststehenden 41 geförderten Maßnahmen erhalten in diesen Tagen folgende 33 Orte für 36 Maßnahmen eine Förderung von bis zu 250.000 Euro.

lveslohe, Aukrug, Berkenthin, Burg/St. Michaelisdonn, Eckernförde, Elmshorn, Flensburg, Flintbek, Glückstadt, Hanerau-Hademarschen, Haseldorf, Hemmingstedt, Itzehoe, Itzstedt, Jevenstedt, Kisdorf, Krempermarsch, Langenhorn, Lütjensee, Neuenkirchen, Norderstedt, Oelixdorf, Osdorf, Reinbek, Rellingen, Sandesleben, Schacht-Audorf, Sievershütten, Trappenkamp, Wentorf, Wesseln, Westerrönfeld.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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