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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Windkraftausbau in Schleswig-Holstein geht voran – Innenminister Grote kündigt an, bis zu 200 Ausnahmeverfahren im Rahmen des Moratoriums zuzulassen

Letzte Aktualisierung: 03.07.2018

KIEL. Der neue Entwurf der Windenergie-Regionalplanung ist auf der Zielgeraden. Innenminister Hans-Joachim Grote stellte der Öffentlichkeit heute (03. Juli) den Arbeitsstand der künftigen Pläne für Vorranggebiete vor. Die Pläne sollen als Grundlage für die Wiederaufnahme der Ausnahmeprüfungen für Windkraftanlagen dienen. Ausnahmezulassungen können dadurch deutlich ausgeweitet werden.

"Unsere Pläne haben sich soweit verfestigt, dass wir wieder Ausnahmen zulassen können. Nach der Auswertung der 6.500 Stellungnahmen zum ersten Planentwurf sind wir einen entscheidenden Schritt weiter. Wir können nach dieser Auswertung auf weit mehr Flächen Ausnahmen zulassen, als bislang. Insgesamt ist es nun möglich, bis zu 200 zurückgestellte Ausnahmeverfahren wieder aufzunehmen und zum Abschluss zu bringen. Auch unter den Bedingungen des Moratoriums geht der Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein also kontrolliert und spürbar weiter." Kurzfristig könnten 29 Ausnahmeverfahren zum Abschluss gebracht werden. Dies betreffe Anlagen in den Windparks in Dagebüll und Reußenköge in Nordfriesland, in Janneby im Kreis Schleswig-Flensburg, Trennewurth in Dithmarschen und Lasbek im Kreis Stormarn. Im vergangenen Jahr hatte es insgesamt 36 Ausnahmezulassungen gegeben – in den ersten sechs Monaten dieses Jahres waren es zwei.

Zum weiteren Vorgehen bei der Windenergie-Planung kündigte Innenstaatssekretärin Kristina Herbst an, dass der zweite Entwurf der Windenergie-Regionalpläne nach der Sommerpause Ende August dem Kabinett vorgelegt werden soll. Heute habe das Kabinett einen überarbeiteten Kriterienkatalog zur Ermittlung von Windenergie-Vorranggebieten beschlossen, erklärte Herbst: "Damit ist ein wichtiger Prozess erfolgreich abgeschlossen worden, wesentliche Anforderungen des Koalitionsvertrages wurden umgesetzt. Eine Reihe von Tabu- und Abwägungskriterien im Bereich Infrastruktur, Denkmal-, Natur- und Gewässerschutz wurden dahingehend geändert, dass Bereiche für die Windenergienutzung geöffnet wurden. Die daraus resultierenden Flächengewinne haben wir genutzt, um höhere Siedlungsabstände von 1.000 Metern in den Fällen möglich zu machen, in denen es keine Vorbelastung durch Windkraftanlagen gibt."

Aus den überarbeiteten Kriterien hat die Landesplanungsbehörde eine Kulisse von Vorranggebieten abgeleitet, die rund zwei Prozent des Landes beinhaltet. "Zu den Änderungen der Kulisse haben nicht nur die veränderten Kriterien beigetragen, sondern auch die rund 6.500 Stellungnahmen, die wir zum ersten Planentwurf erhalten haben. Dies belegt: Das Verfahren wurde und wird ergebnisoffen geführt, wir setzen uns mit jeder Stellungnahme auseinander und nehmen stichhaltige Argumente zum Anlass, die Pläne anzupassen," erklärte die Staatssekretärin. Die vorläufige Gebietskulisse zur Ausnahmesteuerung wird im Internet unter www.schleswig-holstein.de/windenergie veröffentlicht.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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