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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenminister Grote: Modernes Datenschutzrecht unerlässlich für das Gelingen der Digitalisierung

Letzte Aktualisierung: 27.04.2018

KIEL. Innenminister Hans-Joachim Grote hat in seiner heutigen (27. April 2018) Landtagsrede zum Entwurf der Landesregierung zur Änderung der Landesdatenschutzgesetzes erklärt: „Zum Gelingen von Digitalisierung ist ein modernes Datenschutzrecht unerlässlich, das dem Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte, aber auch dem freien Datenverkehr dient. Ein europäischer Binnenmarkt braucht gemeinsame und möglichst einheitliche Datenschutzregeln.

Die Europäische Union habe daher das europäische Datenschutzrecht von 1995 novelliert. Deshalb wurden die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Richtlinie zum Datenschutz im Bereich Inneres und Justiz erlassen. Ziel sei ein EU-weit gleichmäßiges Schutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Beide Rechtsakte treten im Mai in Kraft.

Wir haben hier in Schleswig-Holstein ein etabliertes und angesehenes Datenschutzniveau. Trotz dessen ergibt sich aus diesen Rechtsakten ein erheblicher gesetzgeberischer Anpassungsbedarf. Wer in der EU personenbezogene Daten verarbeitet, ob private Unternehmen oder öffentliche Stellen, wird künftig fast immer die DSGVO oder die Regelungen der Datenschutzrichtlinie beachten müssen. Das betrifft Großkonzerne wie Facebook oder Google. Aber auch die Dorf-Apotheke oder den Handwerksbetrieb, die nur Kundendaten verwalten. Auf Landesebene wird für alle Behörden künftig das neue Landesdatenschutzgesetz als Stammgesetz gelten.

Der Innenminister machte in seiner Rede deutlich, dass sich das bisherige Datenschutzrecht Schleswig-Holsteins bewährt habe. Wichtiger Ausgangspunkt des vorliegenden Artikelgesetzes sei es daher gewesen, bestehende Regelungen und Institute wenn möglich fortzuführen und das gleiche oder zumindest ein vergleichbares Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

Eine der wesentlichen Neuerungen ergebe sich aus der Rechtsquelle: Bisher habe das Landesrecht die wichtigste Quelle für das Datenschutzrecht gebildet, das öffentliche Stellen anzuwendenden hätten. Künftig werde mit der DSGVO unmittelbar geltendes europäisches Recht anzuwenden sein.

Das Landesdatenschutzgesetz sowie das bereichsspezifische Datenschutzrecht müssen dann jeweils ergänzend berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass in der alltäglichen Anwendung des Datenschutzrechts stets mehrere Rechtsakte in ihrem Zusammenspiel, ihrer Verzahnung, zugrunde gelegt werden müssen. Damit wird das Datenschutzrecht für alle Rechtsanwender – und das sind grundsätzlich alle Behörden und öffentlichen Stellen des Landes – in Zukunft anspruchsvoller werden.

Das neue Landesdatenschutzgesetz zieht laut Grote somit Folgendes nach sich:

  1. In Zukunft müssen neue Rechtsinstrumente angewendet werden,
  2. Informationspflichten und Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger werden gestärkt,
  3. Ansprechpartner wie die Datenschutzbeauftragten werden genannt.

Der Innenminister bedankte sich ausdrücklich bei den Mitgliedern des Landtags: „Dank Ihrer intensiven Beratungen und Ihrer Vorstellungen zur Weiterentwicklung kann das Gesetz vor dem Inkrafttreten der DSGVO Ende Mai verabschiedet werden. Rechtliche Unsicherheiten für die Bürgerinnen und Bürger und die öffentlichen Stellen werden damit vermieden.

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