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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenminister Grote stellt im Landtag Eckpunkte für Windplanung vor

Letzte Aktualisierung: 25.04.2018

KIEL. Innenminister Hans-Joachim Grote hat in seiner heutigen (25. April 2018) Landtagsrede die Eckpunkte für die weitere Windkraftplanung in Schleswig-Holstein vorgestellt. Laut Grote sind Grundsatzentscheidungen gefallen, die alle Koalitionspartner mittragen. Bei den Eckpunkten unverändert bleiben nach Angaben des Innenministers:

  • Harte Tabukriterien, die sich dem Einfluss des Landes entziehen
  • Sicherheitsrelevante Kriterien, wie z.B. Abstände zu Flugplätzen
  • technische Ausschlusskriterien wie Hochspannungsleitungen
  • und Kriterien, bei denen kein relevanter Flächengewinn zu erwarten ist.

Die weitere Auswahl der Wind-Vorranggebiete geschehe mit Hilfe weicher Tabukriterien, die sich das Land selber setzen könne, und mit Hilfe von Abwägungskriterien: "Nach Abzug dieser harten und weichen Kriterien verbleibt als Suchraum die sogenannte Potenzialfläche, innerhalb derer das Aufstellen von Windkraftanlagen überhaupt möglich sein soll.. Durch die Änderungen des Kriterienkataloges hat sich diese Potenzialfläche vergrößert. Diesen Spielraum werden wir nutzen, um die Abstände von Vorranggebieten zu Siedlungen auf 1000 Meter in den Fällen zu erhöhen, in denen es keine Vorbelastung durch Windkraftanlagen gibt."

Im Abwägungsprozess würden derzeit aus der Potenzialfläche rund zwei Prozent des Landes als Wind-Vorranggebiete ausgewählt, erläuterte Grote. "Windkraftanlagen müssen außerdem mindestens das fünffache der Gesamthöhe (5H) zu Siedlungen einhalten. Das ist ein großer Fortschritt gegenüber dem ersten Planentwurf, ein guter Kompromiss zwischen dem Schutz der Bevölkerung, dem Schutz der Natur, dem notwendigen Beitrag zu Energieerzeugung und den wirtschaftlichen Interessen nicht allein der Branche, sondern des Landes insgesamt."

Einige bisherige Tabukriterien im Naturschutz- und Küstenschutzbereich seien ganz oder teilweise in die Abwägung verlagert worden. Dies betreffe Schwerpunktbereiche des Biotopverbundsystems, einige Nahrungsgebiete bestimmter Vogelarten, Binnendeiche und die nordfriesischen Inseln. Auch mit der Verlagerung in die Abwägung blieben die Schutzbelange dieser Flächen relevant. Aber es könne stärker differenziert werden, insbesondere im Hinblick auf vorhandenen Anlagenbestand.

Im Denkmalschutz werde die Abwägung stärker zugunsten der Windenergienutzung erfolgen. Straßenrechtliche Anbaubeschränkungszonen würden teilweise in die Abwägung verlagert mit dem Ziel, zukünftig näher an Autobahnen herangehen zu können. Auch die auf Grünbrücken zulaufenden Wanderungskorridore würden verstärkt genutzt, so Grote: "Die Verlagerung in die Abwägung schafft erst einmal größere Spielräume, erhöht aber auch den Abwägungs- und Begründungsaufwand, und damit letztlich das Rechtsrisiko. Nicht nur darum, sondern auch aus guten fachlichen Gründen haben wir eine Reihe von Kriterien am Ende als weiche Tabus bestätigt. Dies betrifft die Abstandspuffer um Wälder, die FFH -Gebiete, das Seeadler-Dichtezentrum im Kreis Plön oder die Halligen."

Unter anderem würde bei den Abwägungskriterien "Naturparke, Charakteristische Landschaftsräume, Talräume an natürlichen Gewässern und Regionale Grünzüge" stärker zugunsten der Windenergienutzung entschieden. Bei Flächen mit militärischen Schutzbelangen liefen noch Gespräche mit der Bundeswehr mit dem Ziel, weitere Bereiche einer Nutzung als Vorranggebiet zuzuführen, erklärte der Innenminister.

"Wir streben an, alle erforderlichen Prüfprozesse und die Aufstellung des zweiten Planentwurfes bis zur Sommerpause abzuschließen und ins Kabinett zu gehen. Die schnellstmögliche rechtssichere Planaufstellung hat Priorität. Daher werden wir auch die derzeit offenen Ausnahmeprüfungen zum Moratorium bis zur Kabinettsentscheidung zurückstellen. Denn dann steht auch fest, welche vorgeschlagenen Vorranggebiete aus dem ersten Entwurf sich im Lichte des Anhörungsverfahrens bestätigt haben."

Die Eckpunkte würden nun in die neuen Regionalpläne umgesetzt, teilte Grote mit: "Mit dem zweiten Planentwurf starten wir Mitte des Jahres in eine weitere Anhörungsrunde, an der sich auch und insbesondere die Gemeinden in Schleswig-Holstein beteiligen können. Auch mit dem zweiten Entwurf ist nichts in Stein gemeißelt, wir werden uns selbstverständlich erneut mit jedem einzelnen Argument auseinandersetzen."

Der Minister ging auch auf den Gesetzentwurf der Volksinitiative ein. Dabei erklärte er, dass die darin geforderte Abstandsregelung der zehnfachen Höhe einer Referenzanlage nicht umsetzbar sei. Das Plankonzept beruhe auf einer Referenzanlage von 150 Metern Gesamthöhe. Dies bedeute einen Mindestabstand von 1500 Metern zu Wohnbebauung. Damit verbliebe eine Potenzialfläche von 0,02 Prozent. Der Gesetzentwurf würde, laut Grote, faktisch zu einem Totalverbot der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein führen.

"Ich kann Ihnen versichern: Wir nehmen die Sorgen und die Bedenken sehr ernst. Aber wir halten auch daran fest, dass die Windenergienutzung an Land bis 2025 einen Beitrag von zehn Gigawatt installierte Leistung bringen soll. Die Anforderung, Mensch und Natur so wenig wie möglich zu belasten, gilt ebenfalls."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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