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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Wissenschaftsministerin Karin Prien im Landtag: Novellierung des Hochschulgesetzes stärkt Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen

Letzte Aktualisierung: 27.01.2022

KIEL. „Mit der Novelle des Hochschulgesetztes lösen wir das Versprechen ein, mehr Freiheiten für Wissenschaft und Forschung zu schaffen und wir stärken unseren Hochschulen den Rücken für den Wettbewerb um die exzellentesten Köpfe und die innovativsten Ideen“, sagte Wissenschaftsministerin Karin Prien heute (27. Januar) bei der zweiten Lesung zur Novellierung des Hochschulgesetzes im Landtag. Damit Wissenschaft ihre Innovationsfähigkeit voll entfalten könne, brauche sie selbst mehr Freiheit und mehr Gestaltungsspielräume. „Diesen Schritt gehen wir mit der Novellierung des Hochschulgesetzes“, so Ministerin Prien. 

Die Novellierung stärke Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Hochschulen und trage dazu bei, exzellente Köpfe für den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein zu gewinnen und zugleich würden die Zukunftsthemen Digitalisierung und Nachhaltigkeit – einschließlich Bildung für nachhaltige Entwicklung verankert. Prien: „Außerdem sorgen wir für eine weitere Verbesserung der Studienbedingungen, um als Studienort für Nachwuchskräfte aus dem In- und Ausland noch attraktiver zu werden.“

 Die wichtigsten Änderungen des novellierten Hochschulgesetzes sind: 

  • Die Innovationsklausel zur zeitlich befristeten Erprobung neuartiger und weiterentwickelter Hochschulstrukturen. Damit erhalten die Hochschulen die Möglichkeit, Innovation nicht nur in Forschung und Lehre, sondern auch in der Hochschule und ihren Strukturen selbst zu erproben. 
  • Die Optionsklausel ermöglicht es Hochschulen, die dies mit qualifizierter Zustimmung  ihrer Gremien wollen, mehr Eigenverantwortung in den Bereichen Bau, Personal und Haushaltsführung.
  •  Die Ausschreibung von echten Tenure-Track-Professuren. Ähnlich wie bei der Juniorprofessur wird die Wissenschaftlerin oder der Wissenschaftler zwar zunächst von einer Universität befristet eingestellt, erhält aber – nach erfolgreicher Bewährungsphase – unmittelbar im Anschluss eine dauerhafte Professur. Der wissenschaftliche Nachwuchs gewinnt dadurch mehr Planungssicherheit.
  • Die Hochschulen können künftig herausragend geeignete Bewerberinnen und Bewerber auf eine Professur auch dann in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu übernehmen, wenn sie die Altersgrenze nach § 48 Absatz 1 LHO bereits erreicht haben. Zur Gewinnung herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Besetzung von Professuren kann auf eine Ausschreibung verzichtet werden.
  • Die Struktur- und Entwicklungspläne der Hochschulen werden sich künftig auch mit den  Themenbereichen Digitalisierung einschließlich IT-Sicherheit und Nachhaltigkeit befassen sowie Aussagen zur baulichen Entwicklungs- und Flächenbedarfsplanung treffen. Letzteres ist notwendige Grundlage für eine strategische sowie mittel- und langfristige Investitionsplanung im Hochschulbau.
  • Die Bedeutung des Technologie- und Wissenstransfers und die Unternehmensgründung aus den Hochschulen heraus wird gestärkt unter anderem mit der Einführung eines Gründungssemesters für Studierende, der Unterstützung von Ausgründungen befristet beschäftigter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Verfahrenserleichterungen für Minderheitsbeteiligungen von Hochschulen an Ausgründungen.
  • Die Digitalisierung wird weiter vorangetrieben und als Querschnittsthema in der Lehre verankert. Digitale Beschlussfassungen und Abstimmungen werden ermöglicht und Regelungen zu digitalen Sitzungen, zu Wahlen und zu elektronischen Prüfungen getroffen.
  • Es wird eine Allianz für Lehrkräftebildung gebildet.

 

                                    

 

 

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patricia Zimnik | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-2369 | Telefax 0431  988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de  | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de 

 

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