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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

335.000 Euro für die freie Kulturszene I Ministerin Prien: „Wichtiger Beitrag, um die kulturelle Infrastruktur in Zeiten der Pandemie zu sichern“

Letzte Aktualisierung: 17.11.2020

KIEL. Insgesamt 29 Institutionen der freien Kulturszene in Schleswig-Holstein werden im Jahr 2020 mit Fördermitteln in Höhe von rund 335.000 Euro für Investitionsmaßnahmen unterstützt. Das teilte Kulturministerin Karin Prien heute (17. November) in Kiel mit. „Die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen erhalten damit Hilfen, mit denen sie sich für die nächste Zukunft besser aufstellen können. Gerade in Pandemie-Zeiten ist das ein wichtiger Beitrag, um die kulturelle Infrastruktur zu sichern. Wir alle brauchen die Künstlerinnen und Künstler – ihre Kreativität und ihre Innovationskraft. Sie bereichern das kulturelle Leben unseres Landes sowohl im ländlichen Raum als auch im urbanen Umfeld.“ Mit den Fördermitteln könnten erneut dringend benötigte Modernisierungen, Umbauten und Sanierungen finanziert werden, betonte die Ministerin. Im laufenden Bewilligungsverfahren durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) werden die ersten 25 Einrichtungen und Projekte aus Mitteln des Landesprogrammes IMPULS 2030 in Höhe von 256.554 Euro gefördert, weitere vier Einrichtungen werden voraussichtlich in den nächsten Wochen ihre Förderbescheide erhalten. 

Das Förderprogramm hat eine Laufzeit bis Ende 2022 und richtet sich an nicht gewinnorientierte, öffentlich zugängliche Einrichtungen, Gruppen oder Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung, wie etwa soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs oder Literaturvereinigungen. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren übernimmt die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Abstimmung mit dem Kulturministerium. Anträge für die Förderperiode im Jahr 2021 können voraussichtlich vom 1. Januar 2021 bis zum 30. April 2021 bei der IB.SH eingereicht werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Beate Hinse | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-2369 | Telefax 0431  988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de  | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de 

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