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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

„Sofortausstattungsprogramm“ für digitales Lernen

Schulträger können ab 20. Juli Mittel beantragen

Letzte Aktualisierung: 14.07.2020

KIEL. Ab dem 20. Juli können die schleswig-holsteinischen Schulträger Mittel aus dem „Sofortausstattungsprogramm“ des Bundes und Landes für digitales Lernen beantragen. Insgesamt stehen 18,73 Millionen Euro zur Verfügung, um digitale Endgeräte wie Laptops, Notebooks oder Tablets für die Schulen zu beschaffen. „Allen Schülerinnen und Schülern soll das digitale Lernen zu Hause möglich sein. Dafür schaffen wir die Voraussetzungen und können im kommenden Schuljahr leihweise Geräte an die Kinder und Jugendlichen geben, die sie benötigen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit“, sagte Bildungsministerin Karin Prien heute (14. Juli) in Kiel. Ausdrücklich sei ein „schlankes Verfahren“ gewählt worden, um die Mittel zügig den Schulträgern auszahlen zu können. Es reicht ein Antrag über das Online-Portal https://dpakt.schleswig-holstein.de/.

Eine Auflistung der Anschaffungen sowie eine Investitionsplanung müssen erst mit dem Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Anträge auf Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sind bis zum 31. August 2020 möglich. Das Budget pro Schulträger ist abhängig von der Zahl der beschulten Schülerinnen und Schüler.

Ministerin Prien dankte ausdrücklich den kommunalen Landesverbänden für die gute Zusammenarbeit. „Alle Beteiligten haben nach Wegen gesucht, um die Schulen in dieser schwierigen Zeit schnell unterstützen zu können. Zusätzlich werden wir Musterdokumente wie Leihvertrag, Nutzungsordnung, Datenschutzhinweise vorbereiten und an die Schulträger und Schulen weitergeben“, ergänzte sie.

Gemeinsam mit dem Bildungsministerium ist es gelungen, eine schlanke Förderrichtlinie zu erstellen und ein unbürokratisches Bewilligungsverfahren zu vereinbaren. Damit kann sichergestellt werden, dass die Schulträger zügig die Beschaffung durchführen können, um auf diese Weise möglichst schnell einen Beitrag für die Gleichwertigkeit der Bildungsbedingungen für die Schülerinnen und Schüler zu leisten“, sagte Marc Ziertmann, Geschäftsführer des Städteverbandes stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände.

Basis für das Verfahren zwischen den Schulträgern und dem Land ist eine Förderrichtlinie, die am 20. Juli im schleswig-holsteinischen Amtsblatt veröffentlicht wird. Sie enthält die folgenden Punkte:

  • Gegenstand der Förderung
    Förderungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten, und zwar einschließlich der Inbetriebnahme und des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs, wenn sichergestellt ist, dass diese Geräte in die vorhandene oder geplante Infrastruktur integriert werden können. Ausgaben für Wartung und Betrieb sind nicht förderungsfähig.
  • Berechtigte
    Das Programm richtet sich an die Träger der öffentlichen Schulen, der genehmigten Schulen der dänischen Minderheit, der genehmigten Ersatzschulen und der staatlich anerkannten Pflegeschulen (Altenpflege-, Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeschulen) in Schleswig-Holstein.
  • Art der Zuwendung
    Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung
  • Geltungsdauer
    Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 16. März 2020 in Kraft. Sie hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2021.
    Alle Informationen zum Antragsverfahren und FAQs werden  - wie beim DigitalPakt Schule  - auf einer eigenen FAQ-Seite zur Verfügung gestellt. Der Link: Sofortausstattungsprogramm FAQ
    Unterstützungsangebote zur Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms sind bereits auf den Seiten der Medienberatung des IQSH unter dem folgenden Link abrufbar: https://medienberatung.iqsh.de/sofortausstattungsprogramm.html

 

Hintergrund:
Mit dem „Sofortausstattungsprogramm“ in Höhe von 500 Millionen Euro unterstützt der Bund Schulen beim digitalen Lernen. Geregelt wird dies über eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024. Schleswig-Holstein erhält davon 17 Millionen Euro und ergänzt dies durch einen Landesanteil von zehn Prozent. Insgesamt stehen damit 18,73 Millionen Euro für die Ausstattung der Schulen durch die Schulträger zur Verfügung.

Die nachstehende Übersicht gibt wieder, wie viele Mittel in die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte fließen:
(Stand der Datengrundlage: 08.07.2020)

Kreis oder kreisfreie StadtZuwendung gesamt / in Euroallgemeinbildende Schulen und Förderzentren / Betrag in Euroberufsbildende Schulen und Pflegeschulen / Betrag in EuroAnzahl der Schülerinnen und Schüler
Summe18.728.930,0014.059.207,544.669.722,46386.629
Pinneberg2.001.171,221.644.980,08356.191,1341.311
Kiel1.748.112,271.146.273,74601.838,5236.087
Lübeck1.736.680,05989.516,70747.163,3435.851
Segeberg1.664.114,521.362.856,17301.258,3534.353
Rendsburg-Eckernförde1.576.628,981.258.658,27317.970,7132.547
Stormarn1.511.523,461.290.823,50220.699,9631.203
Ostholstein1.186.383,39887.789,33298.594,0624.491
Herzogtum Lauenburg1.108.586,17929.981,97178.604,2022.885
Schleswig-Flensburg1.089.161,09923.587,68165.573,4122.484
Nordfriesland1.071.770,55782.477,27289.293,2822.125
Flensburg899.657,52567.057,45332.600,0718.572
Neumünster862.599,69494.152,83368.446,8617.807
Dithmarschen840.316,55624.073,22216.243,3317.347
Steinburg777.923,76598.738,26179.185,5016.059
Plön654.300,78558.241,0896.059,7113.507

Verantwortlich für diesen Pressetext: Beate Hinse | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-5805 | Telefax 0431  988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de

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