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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Studieren in der Coronakrise - Wissenschaftsministerin Prien: „Achtsamkeit und Investitionen in die digitale Lehre“ 

Letzte Aktualisierung: 26.06.2020

KIEL. Die Corona-Pandemie hat das Lehren und Lernen an den Hochschulen in diesem Sommersemester 2020 stark verändert. Das Semester ist ein „digitales Semester“ mit Herausforderungen für Studierende und den Hochschulbetrieb. Auf den Erfahrungen aus dem Sommersemester gelte es im Wintersemester aufzubauen und eine gute Mischung aus analogen und digitalen Lehrformaten anzubieten, so Wissenschaftsministerin Karin Prien.

„Die Hochschulen werden weiter digitale Lernangebote und Präsenzveranstaltungen kombinieren“, so Prien. Insbesondere für die Erstsemester-Studierenden wolle man aber Präsenzangebote in festen Kohorten ermöglichen. Derzeit sei man mit dem Gesundheitsministerium im Gespräch, wie Hygienekonzepte an Hochschulen gefasst sein müssten. „Zum Studienbeginn gehört das Kennenlernen anderer Studierender. In den ersten Studienwochen finden sich nicht nur Freundschaften für das ganze Leben, persönlicher Kontakt ist auch wichtig um eine Gruppe zu formen, die gemeinsam den neuen Lebensabschnitt an der Uni unter Coronabedingungen angehen kann“, so die Ministerin.

Die Landesregierung unterstützt mit Geldern für die Digitalisierung der Hochschulen und Hilfsprogrammen für Studierende. „Das digitale Semester bringt einen enormen Innovationsschub für die Hochschulen. Diesen werden wir durch ein fünf-Millionen-Euro starkes Digitalisierungsprogramm nachhaltig verstärken“, sagte Wissenschaftsministerin Karin Prien.

An die diesjährigen Abiturienten richtete Prien den Aufruf: „Lassen Sie sich von der Coronakrise und ihren Sorgen der vergangenen Wochen nicht von ihrem Lebensweg abbringen. Beginnen Sie ein Studium an einer der großartigen Hochschulen im echten Norden!“

Was sind die wichtigsten Regelungen für das laufende Semester?

  • Regelstudienzeit
    Für hochschulrechtliche Regelungen, die an die Regestudienzeit oder an die Fachsemesterzahl anknüpfen, wertet die Hochschule das Sommersemester 2020 nicht als Fachsemester. Die Hochschulen erteilen Studierenden, die im Sommersemester 2020 eingeschrieben waren, auf Antrag eine Bescheinigung, dass sie pandemiebedingt Leistungsnachweise oder Prüfungsleistungen nicht erbringen konnten und dass dies den Ablauf des Studiums um ein Semester verzögert. Davon unberührt bleiben die Regelungen zu den Staatsexamina.
  • Freiversuch
    Die Dekanin oder der Dekan legt fest, in welchen Studiengängen im Sommersemester 2020 abgelegte und nicht bestandene Prüfungen als nicht unternommen gelten, weil die Lehr- und Lern- oder die Prüfungsbedingungen durch Einschränkungen des Präsenzbetriebs wesentlich erschwert sind (Freiversuch).
  • Prüfungen und Lehrveranstaltungen
    Die Hochschulen können in ihren Studien- oder Prüfungsordnungen festgelegte Präsenzlehrveranstaltungsarten durch abweichende Lehrveranstaltungsarten ersetzen. Die in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegten Prüfungsarten können auch nach Beginn der Unterrichtszeit durch andere Prüfungsarten ersetzt werden. Sie können von den Regelungen zu Prüfungsvorleistungen und weiteren Voraussetzungen für die Zulassung zu Prüfungen in angemessener Weise abweichen.

Wie geht es in den kommenden Semestern weiter?

  • Organisation der Semester 2020, 2020/21 und 2021
    Unterrichtszeiten: Es wird den Hochschulen ermöglicht, die Vorlesungszeiten für das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21 und das Sommersemester 2021 selbst festzulegen. Im Sommersemester 2020 können die Hochschulen Unterrichtszeiten und Prüfungszeiten in die unterrichtsfreie Zeit legen und Lehrveranstaltungen und Prüfungen bis einschließlich Oktober anbieten. Die Unterrichtszeit des Wintersemesters 2020/21 beginnt bei fast allen Hochschulen später als ursprünglich vorgesehen. Dies resultiert daraus, dass sich die Bewerbungstermine für Studienbewerber und des Zulassungsverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung aufgrund der späten Abiturprüfungstermine verschiebt. Die Universitäten Kiel und Lübeck beginnen beispielsweise am 02.11.2020, sie sind von dem Zulassungsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung am stärksten betroffen.
  • Hochschulzulassung
    Die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge für das Wintersemester 2020/21 ist bundeseinheitlich für alle Studiengänge, die über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden (Zentrales Verfahren und Dialogorientiertes Serviceverfahren) vom 15. Juli auf den 20. August verschoben worden. Im Zentralen Verfahren wird für Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01.2020 erworben haben, die Bewerbungsfrist vom 31.05. auf den 25.07. verschoben. Auf diese Weise sollen Nachteile für Bewerberinnen und Bewerber insbesondere infolge verschobener Abiturprüfungen vermieden werden. In Schleswig-Holstein wird für die Studiengänge, deren Plätze von den Hochschulen direkt vergeben werden, das Ende der Bewerbungsfrist ebenfalls auf den 20. August gelegt.
  • Medizinertest –TMS
    Der Test für Medizinische Studiengänge (TMS), der ein wichtiges Auswahlkriterium für die Studiengänge Human- und Zahnmedizin darstellt, musste pandemiebedingt vom 9. Mai verschoben werden. Es soll nun an vier Terminen im Juli und August (25./26. Juli und 01./02. August) unter Einhaltung der erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen stattfinden.

Investitionen und Unterstützung

Onlinelehre - Digitalisierungsprogramm für Hochschulen
Einmalig werden bis zu fünf Millionen Euro für die Verbesserung der Digitalisierung an staatlichen Hochschulen bereitgestellt. Das Digitalisierungsprogramm ermöglicht den beschleunigten Aufbau und Ausbau der digitalen Infrastruktur und der digitalen Lehre an den Hochschulen, um in Zeiten von Corona den Studierenden möglichst gute Studienbedingungen und Lernumgebungen zu bereitzustellen und Absolventen die Gelegenheit zu geben, ihr Studium erfolgreich abschließen zu können. Lehrenden sollen Basisqualifikationen im Umgang mit digitalen Medien vermittelt werden.
Das Digitalisierungsprogramm soll nicht nur unterstützen, ad hoc Maßnahmen zu initiieren, sondern gleichzeitig und insbesondere digitale Lösungen zu entwickeln, die sich dauerhaft implementieren lassen und somit nachhaltig wirken können.
Mit den Geldern wird jetzt die Umsetzung der hochschulübergreifenden IT-Kooperation in Form eines landesweiten IT Konzeptes der Rechenzentren der Hochschulen finanziert werden. Gemeinschaftliche technische Lösungen, Lösungen zur Datensicherheit und zum Datenschutz innerhalb eines landesweiten Konzeptes erhöhen die Effizienz der Hochschulinfrastruktur und damit des Hochschulstandortes insgesamt. Die restlichen Finanzmittel sollen für Einzelprojekte vorgesehen werden. 

Unterstützung für Studierende
Das Land hat den Darlehensfonds des Studentenwerks für in Not geratene Studierende um 100.000 Euro aufgestockt, daneben gibt es für Corona bedingt in Not geratene Studierende Überbrückungshilfen des Bundes (Nothilfefonds) in Höhe von 100 Mio. Euro. Das Studentenwerk Schleswig-Holstein wird daraus voraussichtlich einen Anteil von 2,3 Millionen Euro erhalten. Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt sind, können für die Monate Juni bis August 2020 monatlich 100 bis 500 Euro erhalten.

https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/  .

BAföG
Die temporäre Schließung von Hochschulen und die Verschiebung des Semesterbeginns an einzelnen Hochschulen haben keine Auswirkungen auf das BAföG. Schülerinnen und Schüler sowie die Studierenden erhalten auch bei pandemiebedingten Schließungen von Ausbildungsstätten im Sinne von § 2 BAföG weiterhin Leistungen nach dem BAföG.

Auch bei den Stipendien wird eine Verlängerung um 6 Monate ermöglicht.

Leitfaden zur Erstellung von Hygienekonzepten
Unter Federführung des MBWK wurde gemeinsam mit allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Schleswig-Holstein ein Leitfaden zur Erstellung von Hygienekonzepten erarbeitet. Auf dieser Basis erstellen die Hochschulen jeweils Hygienekonzepte für die einzelnen Veranstaltungsformate und Öffnungsformen im Bereich Hochschulbibliotheken und stimmen diese hochschulintern mit den jeweiligen Interessenvertretungen ab. Die Hygienekonzepte sind nicht genehmigungspflichtig, müssen aber auf Verlangen der zuständigen Behörden vorgelegt werden. Das MBWK unterstützt die Hochschulen bei der Erstellung der Hygienekonzepte und gewährleistet notwendige Abstimmungen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren. Die Regelungen für die Hochschulen werden auch weiterhin jeweils aktuell im Lichte des Pandemiegeschehens weiterentwickelt. 

Verantwortlich für diesen Pressetext: David Ermes | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-5807 | Telefax 0431  988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de 

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