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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Wissenschaftsministerin Karin Prien zum Sommersemester 2020: „Unsere Hochschulen haben sich in sehr kurzer Zeit digital neu aufgestellt“ 

Letzte Aktualisierung: 22.04.2020

KIEL. „Online –Lehre“ statt Präsenzveranstaltung im Hörsaal und im Seminargebäude – so sind die schleswig-holsteinischen Hochschulen, ihre Studierenden und Dozierenden in das Sommersemester 2020 gestartet. „Hochschulen leben von den Begegnungen und dem Austausch zwischen den Studierenden und den Lehrenden. Weil das in Zeiten der Corona-Pandemie nicht möglich ist, haben unsere Hochschulen sich in sehr kurzer Zeit digital neu aufgestellt. Ich möchte mich deshalb bei allen Hochschulleitungen und Dozierenden bedanken, die diesen Prozess vorbereitet haben und kontinuierlich an der Online-Lehre weiterarbeiten“, sagte Wissenschaftsministerin Karin Prien heute (22. April) in Kiel. Für die Umsetzung zusätzlicher digitaler Lehrformate stellt das Land den Hochschulen fünf Millionen Euro zur Verfügung. Wissenschaftsministerin Prien: „Die Hochschulen engagieren sich sehr, um die Studierenden bestmöglich zu unterrichten und zu betreuen. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass dieses Sommersemester 2020 von möglichst allen Studierenden erfolgreich absolviert werden kann. Dies verlangt den Ausbau digitaler Lehrformate und ich freue mich, dass wir unsere Hochschulen hier mit zusätzlichen Mitteln unterstützen können.“

Einen besonderen Dank richtete die Ministerin auch an die Studierenden im Land. „Ich finde es großartig, wie sich die Studierenden in Schleswig-Holstein auf diese neue Situation einlassen und engagiert und kreativ mit den Dozentinnen und Dozenten neue, digitale Wege gehen.“

Das Ministerium sei in stetigem Kontakt mit den Hochschulen, um in dieser herausfordernden Situation zu unterstützen. Dies gelte zum Beispiel für die Erarbeitung von Hygienekonzepten, aber auch, um notwendige Freiräume für mehr Flexibilität zu schaffen. Hierzu sollen Änderungen am Hochschulgesetz bereits in der Mai-Sitzung vom Landtag beschlossen werden. Ministerin Prien: „Damit schaffen wir für unsere Hochschulen weitreichende Gestaltungsspielräume insbesondere im Hinblick auf Lehr- und Prüfungsformate. Hier können Abweichungen von Prüfungsordnungen vorgenommen werden. Auch die Unterrichtszeiten können von den Hochschulen individuell festgelegt werden. So können beispielsweise auch Unterrichtszeiten und Prüfungszeiträume des Sommersemesters in die Zeit des Wintersemesters übertragen werden, um Corona bedingte Ausfälle nachzuholen.“

Zudem seien besondere Regelungen für die Studierenden geplant, so die Ministerin. Das Sommersemester 2020 soll hinsichtlich hochschulrechtlicher Regelungen nicht als Fachsemester gelten. Um Nachteile im Hinblick auf BAföG-Anrechnungen zu vermeiden, erhalten Studierenden auf Antrag von ihrer Hochschule eine Bescheinigung, dass pandemiebedingt Leistungsnachweise oder Prüfungsleistungen nicht erbracht werden konnten. Studierende mit einem Stipendium nach der Stipendiumsverordnung können dieses um bis zu sechs Monate verlängern. Ministerin Prien: „Es soll keine Nachteile bei der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen geben. Auch der Zugang zu einem Masterstudium ist vorläufig ohne Bachelorabschluss befristet möglich.“ 

Soforthilfe für Digitalisierung
Der Zuschuss in Höhe von fünf Millionen Euro soll in die Modernisierung und Professionalisierung des IT-Services der staatlichen Hochschulen und der Stiftungsuniversität Lübeck fließen. Das Geld steht kurzfristigen Investitionen zur Verfügung. Gegenstand der Förderung ist die Schaffung von Hard- und Software Lösungen für die Digitalisierung der Lehrinhalte durch geeignete Infrastrukturen des Blended Learnings. Des Weiteren sollen Mittel zur Anpassung der Prüfungsformen bereitgestellt werden. Zur Unterstützung digitaler Transformationsprozesse werden sowohl Hochschullehrende, als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, sowie Studierende und Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer durch digitale Trainings geschult. Diese sollen die Steigerung der Medienkompetenz bewirken. Der Förderzeitraum ist auf das laufende Kalenderjahr 2020 und die Gewährung einmaliger Finanzmittel von bis zu fünf Millionen Euro beschränkt. 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Beate Hinse | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-5807 | Telefax 0431  988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de  | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de 

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