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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Bildungsministerin Karin Prien: Keine Nachteile im Studium durch die Corona-Pandemie

Letzte Aktualisierung: 28.08.2020

KIEL. Bildungsministein Karin Prien freut sich, dass Studierenden in Schleswig-Holstein durch die heutige Änderung des Hochschulgesetzes mehr Zeit für ihr Studium gegeben wird. „Durch diese Änderung des Hochschulgesetzes wird vielen Studierenden eine Last genommen. Die Corona-Pandemie hat an unseren Hochschulen zu vielen Einschränkungen geführt und ein geregelter Lehr- und Prüfungsbetrieb war nicht möglich“, so Prien. Die heutige Gesetzesänderung ermögliche es Studierenden das Semester als sogenanntes „Null-Semester“ werten zu lassen. „Wir erreichen eine spürbare Entlastung, weil sowohl bei der BAföG-Berechnung als auch bei den Fristen für Prüfungen das Semester nicht als Fachsemester zählt. Unseren Hochschulen im Land und den BAföG-Ämtern ist es so möglich, schnell und unbürokratisch zu reagieren und den Studierenden zu helfen“, so die Wissenschaftsministerin.
Die Änderung des Hochschulgesetzes gibt dem Wissenschaftsministerium zudem mehr Möglichkeiten, flexibel auf das Pandemiegeschehen zu reagieren. „Im Hinblick auf die ungewisse Entwicklung des weiteren Infektionsgeschehens haben wir jetzt die Möglichkeit, angemessen auf eine sich verändernde Sachlage zu reagieren und weitere Regelungen für die Regelstudienzeit zur Förderung der Studierenden zu erlassen“, so Karin Prien.
Auch bei den Lehrverpflichtungen kann nun flexibel reagiert werden. Ministerin Prien: „Im Sommersemester 2020 hat sich gezeigt, dass der Aufwand für die Erstellung und Durchführung digitaler Lehrveranstaltungen teilweise deutlich – sowohl nach unten, als auch nach oben – von dem für Präsenzlehrveranstaltungen abweichen kann. Es gilt zwischen einfachem digitalen Bereitstellen von Skripten und umfangreichen virtuellen Lehrveranstaltungen zu unterscheiden. Um diesen Mehr- oder Minderaufwand angemessen berücksichtigen zu können, wurde eine rechtliche Grundlage zum Erlass einer entsprechenden Verordnung geschaffen werden, die bereits zum WS 2020/21 greifen kann.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: David Ermes| Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431  988-5805 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de

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