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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Land erhöht den Darlehensfonds des Studentenwerks für notleidende Studierende um 100.000 Euro  I Hilfen können beantragt werden

Letzte Aktualisierung: 09.04.2020

KIEL. Die Landesregierung hat im Rahmen der Corona-Hilfen auch beschlossen, den Darlehensfonds des Studentenwerks aufzustocken. „Damit stehen für zinslose Darlehen für Studierende, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind, zusätzliche 100.000 Euro zur Verfügung“, sagte Wissenschaftsministerin Karin Prien heute (9. April). „Gerade die Studierenden, die ihr Studium ausschließlich selbst finanzieren, stehen jetzt vor großen Schwierigkeiten. Mit der Aufstockung des Fonds können wir dazu beitragen, Studienabbrüche zu verhindern.“ 

„Wir bedanken uns beim Land für die schnelle und unbürokratische Unterstützung“, sagte Studentenwerk-Geschäftsführerin Susann Schrader. „Vielen Studierenden sind aufgrund der Corona-Pandemie die Nebenjobs weggebrochen, mit denen sie ihren Lebensunterhalt finanzieren. Diesen Studierenden können wir nun glücklicherweise zeitnah Hilfestellung bieten.“ 

Das Studentenwerk verfügt bereits über einen Darlehensfonds mit der Zweckbestimmung, in Härtefällen durch die Gewährung von zinslosen Darlehen – bis zu 735 Euro im Monat für maximal ein halbes Jahr – die Fortsetzung und den Abschluss des Studiums zu ermöglichen. Dieser Fonds wurde nun vom Land um 100.000 Euro aufgestockt und beträgt insgesamt 185.000 Euro. Antragsberechtigt sind Studierende, die an einer Hochschule in Schleswig-Holstein eingeschrieben sind. Sie können ein Studienabschlussdarlehen erhalten, wenn sie dem Grunde nach BAföG-fähig sind und der Studienfortschritt den Abschluss in angemessener Zeit erwarten lässt oder ein

Überbrückungsdarlehen, wenn die staatliche Ausbildungsförderung unterbrochen ist und durch das Darlehen die Fortsetzung des Studiums sowie die Wiederaufnahme der Förderung ermöglicht werden oder ein Härtefall-Darlehen zur Vermeidung von Härten in besonderen Einzelfällen. Weitere Informationen und Kontaktdaten auf  www.studentenwerk.sh

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patricia Zimnik | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-5807 | Telefax 0431  988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de  | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de 

 

 

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