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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Bildungsministerium veröffentlicht Richtlinie zur Erstattung von Corona-Stornokosten. Prien: „Wir helfen da, wo es nötig ist!“

Letzte Aktualisierung: 28.05.2020

KIEL. „Mit dieser Richtlinie schaffen wir die Grundlage, auf der Eltern die Stornokosten für die wegen der Coronakrise abgesagten Klassenfahrten vom Land erstattet bekommen können“, freut sich Karin Prien. Nachdem der Landtag zusätzliche Mittel bereitgestellt hatte und die nötigen Abstimmungen mit Finanzministerium und Landesrechnungshof erfolgten, veröffentlichte das Ministerium heute (28. Mai) die „Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für Stornokosten bei den auf Grund der Corona-Pandemie abgesagten Klassenfahrten und Schulausflügen bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020“ auf seiner Homepage.

 „In der Coronakise sind schnelle und unkomplizierte Unterstützungen gefragt“, betont Karin Prien. „Wir wollen helfen, wo es nötig ist, aber natürlich sind das Steuergelder, die wir hier auszahlen.“ Das Land erstattet Stornokosten, wenn diese nicht von einer Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind, wenn Eltern sich darum bemüht haben, die Kosten nicht zahlen zu müssen und wenn diese Kosten im konkreten Fall eine besondere Härte darstellen. Das Ministerium sei damit im Gleichklang mit den meisten Bundesländern, die ebenfalls nach Billigkeit erstatten. Ein Rechtsanspruch bestehe nicht.

„Wir wollen das Verfahren, nach dem diese Billigkeitsleitungen gewährt werden, für Sie so einfach wie nur möglich gestalten. Wir vertrauen darauf, dass Sie als Betroffene am besten einschätzen können, ob Sie diese Leistung des Landes benötigen. Deshalb geben wir auch nicht vor, wann eine persönliche Härte gegeben ist, sondern nennen auf dem beigefügten Formular nur Beispiele für mögliche Härten. Die Beifügung von Nachweisen ist aus diesem Grund ebenfalls nicht erforderlich“, erläutert das Ministerium in einem Schreiben an alle Eltern.

„Was wir allerdings festgestellt haben ist, dass unsere Leitlinien für Klassenfahrten einer Überarbeitung bedürfen. Vielfach ist die gelebte Praxis an den Schulen nicht genau so, wie es rechtlich korrekt sein sollte“, ergänzt Bildungsministerin Prien. Man habe festgestellt, dass Lehrkräfte häufig selbst vertragliche Verbindlichkeiten eingehen, obwohl dafür die Eltern zuständig seien. „Mit dem neuen Schulgirokonto und einer aktualisierten Regelung wollen wir ab dem kommenden Schuljahr dazu beitragen, dass Klassenfahrten für die Schulen rechtssicher organisierbar sind“, betonte die die Bildungsministerin.

Als sich im Frühjahr die Coronakrise zuspitzte und von Woche zu Woche mehr Regionen in Europa vom Robert-Koch-Institut zu Risikogebieten erklärt wurden, hatte das Bildungsministerium die Klassenfahrten der Schulen für den Rest des Schuljahres untersagt. „Einzelne Landräte hatten angedroht, dass alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler nach der Rückkehr von einer Klassenfahrt in Quarantäne hätten gehen müssen“, so die Bildungsministerin. "Unser oberstes Ziel war der Bevölkerungsschutz und wir hoffen, dass viele dieser besonderen Erfahrungen für die Schulklassen irgendwann nachgeholt werden können.“ Gerade in diesen für viele Familien finanziell sehr schwierigen Zeiten sollte aber keine Situation besonderer Härte für Familien entstehen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: David Ermes | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-5805 | Telefax 0431  988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de

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