KIEL. „Nach sehr konstruktiven Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden haben wir nun Einigkeit erzielt und die Förderrichtlinie über die Vergabe der Mittel aus dem DigialPakt kann in Kraft treten.“
Das gab Bildungsministerin Karin Prien heute (24. September) in Kiel bekannt. „Ich freue mich, dass die Schulträger nun Klarheit haben und es jetzt richtig losgehen kann“
, sagte die Ministerin. Jetzt stünden den öffentlichen Schulen 142 Millionen Euro für den Aufbau, die Erweiterung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur zur Verfügung.
Eine weitere Förderrichtlinie zugunsten der Träger der Ersatz- und Pflegeschulen sowie der Schulen der dänischen Minderheit werde in Kürze folgen. „Damit können wir einen großen Schritt nach vorn machen bei der Digitalisierung
.“ Die aus dem Schulträgerbudget zu gewährenden Zuwendungen sind von den Trägern der öffentlichen Schulen um einen Eigenanteil in Höhe von jeweils mindestens 15 Prozent zu ergänzen. Bei finanzschwachen Kreisen, Städten und Gemeinden entfällt der Eigenanteil.
Die Richtlinie zur Vergabe der Finanzhilfen aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 an die Träger der öffentlichen Schulen „Landesprogramm DigitalPakt SH - Öffentliche Schulen“ wird mit Veröffentlichung im Amtsblatt in der kommenden Woche rückwirkend zum 17. Mai 2019 in Kraft treten.
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