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Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Schleswig-Holstein auf dem Weg zum dritten Welterbe: Haithabu und Danewerk für die Eintragung auf die Welterbliste empfohlen

Letzte Aktualisierung: 15.05.2018

KIEL. Schleswig-Holstein wird nach dem Votum des Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS) in Kürze mit einem dritten Welterbe werben können (nach dem Nationalpark Wattenmeer und dem Weltkulturerbe Hansestadt Lübeck). ICOMOS empfiehlt dem UNESCO-Welterbekomitee die Eintragung von Haithabu und dem Danewerk auf die Welterbeliste. Die Entscheidung soll das Komitee auf seiner diesjährigen Sitzung in Bahrain vom 24. Juni bis 3. Juli 2018 treffen. „Diese Nachricht begeistert die Landesregierung ebenso wie unser Archäologisches Landesamt, das seit vierzehn Jahren an der Anerkennung arbeitet. Wir gratulieren zu dieser ungemein wichtigen Etappe auf dem Weg zum Weltkulturerbe, die unser kulturelles Erbe rund um den wikingerzeitlichen Handelsknotenpunkt Haithabu und die Wallanlagen des Danewerk jetzt bereits weltweit würdigt“, sagte heute (15. Mai) Kulturministerin Karin Prien in Kiel.

Der bedeutende wikingerzeitliche Seehandelsplatz Haithabu und das Grenzbauwerk Danewerk liegen an einer historischen Engstelle zwischen dem Ostseearm Schlei und den Niederungen der Nordsee bei Schleswig im Norden Schleswig-Holsteins. Zwischen dem 8. und dem 11. Jahrhundert lagen die Stätten im Zentrum der Handelsnetze zwischen Nord- und Westeuropa und bildeten den Kern der Grenze zwischen dem dänischen Königreich und dem fränkischen Reich.

Der Welterbeantrag für Haithabu und das Danewerk wurde seit einem Landtagsbeschluss 2004 vom Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein unter seinem langjährigen Leiter Prof. Dr. Claus von Carnap-Bornheim vorbereitet. Ein internationaler Antrag zusammen mit Island, Dänemark, Lettland und Norwegen unter dem Thema „Wikingerzeitliche Stätten in Nordeuropa“ wurde 2015 vom Welterbekomitee zur weiteren Überarbeitung an die Antragsteller zurückverwiesen und der gemeinschaftliche Antrag daraufhin nicht mehr weiterverfolgt. Stattdessen wurde das Archäologische Landesamt vom Land 2016 beauftragt, einen neuen Antrag zu erarbeiten. In diesem werden Haithabu und das Danewerk als einzigartiger wikingerzeitlicher Handelsknotenpunkt und Grenzbauwerk herausgestellt. Dieser Antrag wurde im Januar 2017 bei dem UNESCO Welterbezentrum eingereicht und in der Folge von ICOMOS geprüft.

Die Experten des Rates schlagen nun vor, den Denkmalkomplex, der sich über 33 km erstreckt, als „The Archaeological Border Complex of Hedeby and the Danevirke“ in die Liste des UNESCO-Welterbe aufzunehmen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Thomas Schunck | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-5805 | Telefax 0431 988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mbwk

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