Navigation und Service

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

"Auch Kinder aus Erziehungshilfeeinrichtungen bekommen Unterricht": Ministerin Karin Prien sieht keine Notwendigkeit für ein neues Gesetz

Letzte Aktualisierung: 26.04.2018

KIEL. "Alle Kinder und Jugendliche, die in Schleswig-Holstein in einer Erziehungshilfeeinrichtung leben, müssen Unterricht bekommen. In einer öffentlichen Schule, in einer Ersatzschule oder - im Ausnahmefall und zur Vorbereitung auf den regulären Schulbesuch - in einer Übergangsmaßnahme", sagte heute (26. April) Bildungsministerin Karin Prien im Landtag. Heimkinder blieben auch dann nicht unbeschult, wenn sie in Schleswig-Holstein lebten, den Hauptwohnsitz aber in einem anderen Bundesland hätten. Nach derzeitiger Rechtslage sei sichergestellt, dass jedes beschulbare Kind im Land in eine öffentliche Schule aufgenommen werden könne. 

"Eine neue gesetzliche Regelung brauchen wir nicht", betonte Prien und verwies auf die Bestimmungen unter der Überschrift "Schulische Integration von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen", die das von ihr geführte Bildungsministerium im Oktober 2017 erlassen hat. Danach müssen alle in einer Erziehungshilfeeinrichtung untergebrachten Kinder und Jugendlichen in der Regel umgehend an einer öffentlichen Schule oder Ersatzschule beschult werden. Damit das auch tatsächlich geschehe, bestehe eine unverzügliche Anzeigepflicht der Erziehungshilfeeinrichtung über die Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen im schulpflichtigen Alter. 

Die Ministerin erläuterte, dass die einzelnen Schulleitungen über die Aufnahme entscheiden. Nur wenn ein junger Mensch aus erzieherischen Gründen keine öffentliche oder Ersatzschule besuchen könne, komme er in eine Übergangsmaßnahme, in der er auf den Schulbesuch vorbereitet werde. Es liege beim Träger der Einrichtung, im Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde dafür zu sorgen, dass den Kindern und Jugendlichen Schulunterricht erteilt wird oder sie eine besondere pädagogische Förderung erhalten. Eine einrichtungsinterne Vorbereitung auf den Schulbesuch könne immer nur vorübergehend stattfinden, sagte die Ministerin. Unterm Strich stelle sich nicht die Frage nach dem melderechtlichen Hauptwohnsitz; entscheidend sei, ob das Kind oder der Jugendliche beschulbar sei.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Thomas Schunck | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431  988-5805 | Telefax 0431  988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de  

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon