Nach Registergerichten und Grundbuchämtern arbeiten ab sofort auch die Arbeitsgerichte digital. Damit ist das Land bundesweit Vorreiter.
Letzte Aktualisierung: 05.11.2019
Erst im April hatte das Arbeitsgericht Kiel die elektronische Akte eingeführt – als Pilotprojekt. Im Laufe des Jahres schlossen sich die Arbeitsgerichte Neumünster, Elmshorn, Lübeck und Flensburg an. In Zukunft finden alle Schritte eines Gerichtsverfahrens digital statt – vom Klageeingang über die Gerichtsverhandlung bis zur Entscheidung.
Größtes Modernisierungsprojekt in der Geschichte der Justiz
Papierakten zu bereits laufenden Verfahren werden bis zu ihrem Abschluss weiter in Papierform geführt. Schon in wenigen Monaten ist damit allerdings Schluss. Justizministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack nannte die Umstellung "das wohl größte Modernisierungsprojekt", das es in der Justiz jemals gegeben habe. "Mit der Einführung der elektronischen Akte in der gesamten Arbeitsgerichtsbarkeit erreichen wir in Schleswig-Holstein einen weiteren Meilenstein", sagte die Ministerin.
Vorreiter bei der Digitalisierung
Nach den Registergerichten und den Grundbuchämtern ist mit der Arbeitsgerichtsbarkeit ein weiterer Bereich der Justiz vollständig digitalisiert. Damit übernimmt der echte Norden bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung. Neben Schleswig-Holstein hat bislang nur Baden- Württemberg die elektronische Akte in einer Gerichtsbarkeit vollständig eingeführt. Ab Mitte 2020 sollen die Sozial- und Verwaltungsgerichte sowie das Finanzgericht, und ab 2021 die ordentliche Gerichtsbarkeit mit der elektronischen Akte ausgestattet werden.
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