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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Säule für den Opferschutz

Gleichstellungsministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack hat am UKSH über die vertrauliche Spurensicherung informiert.

Letzte Aktualisierung: 31.01.2019

Ein Schild mit der Aufschrift "Rechtsmedizin" vor einem Gebäudeeingang.
Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Kiel.

Seit 2015 fördert die Landesregierung die vertrauliche Spurensicherung in den Universitätskliniken Kiel, Lübeck und Hamburg-Eppendorf. In Fällen von häuslicher und sexualisierter Gewalt dokumentieren speziell geschulte Ärzte Verletzungen und sichern Spuren – ohne die Polizei zu informieren, wenn das Opfer dies nicht möchte. Im Universitätsklinikum in Kiel hat Gleichstellungsministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack nun eine Fachveranstaltung besucht, um sich selbst einen Eindruck vom aktuellen Stand der vertraulichen Spurensicherung zu machen.

Opferschutz öffentlich thematisieren

Sütterlin-Waack sagte, sie freue sich sehr, die Förderung auch in diesem Jahr fortzuführen. Mit 400.000 Euro jährlich sichere das Land dieses niedrigschwellige Angebot auch für die Zukunft. "Mit der heutigen Veranstaltung wollen wir diese bedeutende Säule im Gerüst des Opferschutzes mehr in den Fokus der Öffentlichkeit rücken."

Befunde richtig einordnen

Die ambulanten Anlaufstationen in den Unikliniken bieten den Opfern die Möglichkeit, auch ohne Strafanzeige kostenlos die Spuren der Gewalt sichern und die Verletzungsfolgen gerichtsfest dokumentieren zu lassen. Die Befunde stehen im Fall eines Strafverfahrens als Beweismittel zur Verfügung. Die gewonnenen Spurenträger werden für mehrere Jahre in den Instituten für Rechtsmedizin aufbewahrt. "Die vertrauliche Spurensicherung kann keine Tat ungeschehen machen. Aber sie kann den betroffenen Menschen helfen, das Geschehene zu verarbeiten und den oder die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen zu lassen – und zwar dann, wenn die Opfer bereit dazu sind", betonte die Ministerin.

Flächendeckendes Angebot

Das UKSH ist für das Gebiet der kreisfreien Städte Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster sowie der Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg zuständig. Das UKE übernimmt die Versorgung in den Kreisen Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum-Lauenburg. Durch ein Netz von Partnerkliniken und Kooperationspartnern entsteht dadurch ein flächendeckendes Angebot, das für jeden ohne lange Fahrtzeiten erreichbar ist.

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