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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Vorreiter im echten Norden

Flensburg ist als erste schleswig-holsteinische Kommune der Europäischen Gleichstellungs-Charta für die lokale Ebene beigetreten.

Letzte Aktualisierung: 07.02.2019

Eine Ansicht der Flensburger Nordstadt vom Ostufer der Förde. Im Vordergrund liegen Segelboote.
Die Stadt Flensburg ist der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene beigetreten.

Sind Frauen und Männer gleichberechtigt in städtischen Gremien vertreten? Bieten Sportvereine genügend Angebote für Jungen und für Mädchen an? Wie weit werden Jugendliche bei ihrer Berufswahl noch immer von alten Geschlechter-Stereotypen beeinflusst? Gleichstellung ist ein Grundrecht, das oft im Kleinen anfängt – und für viele dieser Themen ist die Kommunalpolitik zuständig.

Seit 2006 gibt es deswegen die "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene". Sie wurde vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) entwickelt. Die Vereinbarung soll die teilnehmenden Kommunen dabei unterstützen, einen wirksamen Aktionsplan für mehr Gleichstellung in ihrem Zuständigkeitsgebiet zu entwickeln. Als erste Kommune im echten Norden ist nun die Stadt Flensburg der Charta beigetreten.

Ministerin hofft auf Nachahmer

Justizministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack bezeichnete das Engagement der Stadt als vorbildlich. "Die Charta wird die Stadt dabei unterstützen, das Recht auf Gleichstellung tatsächlich zu verwirklichen", sagte die Ministerin. "Ich wünsche mir, dass dieser Ansatz viele Nachahmer im Lande findet." Die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sei eine der Grundlagen für moderne, inklusive und wirtschaftlich erfolgreiche Kommunen sowie der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft als Ganzes. "Ich freue mich darüber, dass das Thema in Flensburg so zielgerichtet angepackt wird", erklärte Sütterlin-Waack, und verwies dabei auf Projekte wie die "Kita-Qualitätsoffensive" oder Ansätze zum "Gender-Mainstreaming" in der Stadtverwaltung.

Sechs Grundprinzipien

Bislang sind mehr als 1.600 Kommunen aus ganz Europa der Gleichstellungs-Charta beigetreten. Diese legt sechs Grundprinzipien fest, zu denen sich diese Gemeinden bekennen:

  • Anerkennung der Gleichheit von Frauen und Männern als Grundrecht,
  • Bekämpfung von Diskriminierung und Benachteiligung,
  • ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen,
  • Beseitigung von Geschlechterstereotypen,
  • Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten der lokalen und regionalen Verwaltung sowie
  • die Ausarbeitung von Aktionsplänen und Projekten für mehr Gleichstellung.

In einem zweiten Teil der Charta werden Schritte empfohlen, mit denen ein Aktionsplan entworfen und evaluiert werden kann. Ein dritter Teil benennt Handlungsfelder, in denen die Kommunen tätig werden sollen, beispielsweise in ihrer Funktion als Arbeitgeber.

Die Charta zum Herunterladen

Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene

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