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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Männer in die Justiz!

Die Justiz wird weiblicher: Braucht es eine Männerquote? Auf Einladung des Justizministeriums diskutierten darüber mehrere Experten in einer Talkrunde.

Letzte Aktualisierung: 27.08.2019

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Schon heute arbeiten mehr Frauen an Schleswig-Holsteins Gerichten und Staatsanwaltschaften als Männer – und ihr Anteil wächst weiter. Allein beim Richter-Nachwuchs beträgt er bereits 60 Prozent. Müssen Frauen an Gerichten überhaupt noch gefördert werden? Braucht es gar eine Männerquote in der Justiz?

Über diese Fragen diskutierte Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack am Montagabend mit Bundesverfassungsrichterin Yvonne Ott, dem Präsidenten des Hamburger Landgerichts Marc Tully, der Rechtsreferendarin Marike Hansen sowie dem Vizepräsidenten Ralf Bauer und der Vorsitzenden Richterin Mey Bauer vom Flensburger Landgericht. Auch mehr als 100 Besucher verfolgten das Gespräch im Landeshaus.

Hoher Frauenanteil in der Landesjustiz

"Schleswig-Holstein steht in Sachen Frauenanteil in der Justiz gut da", sagte Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack gleich zu Beginn der Veranstaltung. Gegenwärtig arbeiten 562 Frauen und 505 Männer an den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Land. Mit 122 sind mehr als 50 Prozent der Staatsanwälte Frauen.

Neben den häufig besseren Staatsexamen im Vergleich zu Männern sei dies auch auf die Frauenförderung des Landes zurückzuführen, erklärte die Ministerin. Dass sich Frauen überproportional häufig für eine Karriere in der Justiz entscheiden, liege vor allem an der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Vergleich zur Wirtschaft.

Hamburg: Mit Quote gegen Männermangel

Besonders hoch ist der Frauenanteil in der Hamburger Justiz: Seit mehr als einem Jahr stellt die Staatsanwaltschaft der Hansestadt deshalb bevorzugt Männer ein, sofern es keine besser qualifizierte weibliche Bewerberin gibt. Damit setze die Verwaltung geltendes Recht um, betonte Marc Tully vom Hamburger Landgericht.

Das Hamburger Gleichstellungsgesetz verpflichtet die Behörden, gegenzusteuern, wenn ein Geschlecht unterrepräsentiert ist. Das ist dann der Fall, wenn der Anteil eines Geschlechts weniger als 40 Prozent ausmacht – in der Staatsanwaltschaft Hamburg ist nur ein Drittel der Beschäftigten männlich.

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Quote erfordert strukturelle Ungleichheit

Verfassungsrichterin Yvonne Ott sieht die Männerquote kritisch. "Im Grundgesetz heißt es, dass jede Ungleichbehandlung einer Rechtfertigung bedarf", sagte sie. Diese liege nur dann vor, wenn Menschen eines Geschlechts strukturell benachteiligt würden. Männer zu Lasten der Frauen zu bevorzugen, sei nur legitim, wenn Männer in der Gesellschaft grundsätzlich benachteiligt wären. Das könne sie bei Männern nicht erkennen, erklärte Ott: Nach wie vor seien diese häufiger in Führungspositionen und verdienten mehr Geld. Von einer Ungleichheit könne also keine Rede sein.

Familienfreundlichkeit durch Teilzeit

Ralf Bauer brachte die Teilzeitarbeit als Werkzeug ins Spiel: Er wünsche sich, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern noch stärker Möglichkeiten aufzeigen, wie sie Beruf und Familie vereinbaren können. In Teilzeit zu arbeiten sei hierfür eine denkbare Option, sofern sie an den Gerichten optimal umgesetzt werde und sich finanziell lohne.

Ott unterstützte den Vorschlag: Teilzeitkräfte seien ihrer Erfahrung nach motivierter und produktiver. "Zwei Teilzeitangestellte schaffen deutlich mehr als ein Vollzeitangestellter", sagte sie.

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Gleiche Chancen für Frauen und Männer

"Natürlich ist eine Parität von Frauen und Männern erstrebenswert und das langfristige Ziel", fasste Mey Bauer die Meinung der Teilnehmer zusammen. Doch die ließe sich nicht durch eine Quote erreichen. Viel wichtiger sei es, Männern und Frauen grundsätzlich gleiche Chancen einzuräumen.

"Gleichstellungspolitik ist eben nicht nur Frauenförderung", ergänzte Ott. Ziel müsse sein, dass alle Frauen und Männer gleichermaßen Familie und Beruf haben können.

Gute Arbeitsbedingungen in der Justiz

Eine Männerquote in Schleswig-Holstein brauche es nicht, darüber waren sich die Diskussionsteilnehmer einig. Sütterlin-Waack verwies auf die bereits sehr große Flexibilität in der Justiz. Diese werde sich durch die Digitalisierung sogar noch weiter verbessern, zum Beispiel durch die Möglichkeit, von zuhause aus zu arbeiten. Zum Abschluss appellierte sie an die Männer, sich in der Justiz zu bewerben.

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