Das Justizministerium warnt vor gefälschten Gerichtskostenrechnungen – betroffen sind Unternehmen und Vereine.
Letzte Aktualisierung: 25.04.2019
Das schleswig-holsteinische Justizministerium warnt vor gefälschten Gerichtskostenrechnungen in Handelsregisterangelegenheiten. In den gefälschten Dokumenten waren als Absender/Zahlungsempfänger "Zentrale Zahlstelle Justiz", "Handelsregisterzentrale"/"GZR GmbH", "Amtsgericht"/"Handelsregister" sowie "Handelsregisterbekanntmachungen"/"Handelsregister Europäische Sammelstelle" angegeben. Betroffen sind Unternehmen und Vereine, die eine Eintragung in das Handelsregister veranlasst haben.
Fälschungen nicht leicht erkennbar
Die vermeintlich amtlichen Rechnungen werden zumeist in behördenähnlich gestalteten Schreiben versandt mit der Aufforderung, eine Gebühr für die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten zu zahlen. Umfassenden Erläuterungen oder sogar Rechtsmittelbelehrungen in den gefälschten Rechnungen sollen den Anschein der Echtheit unterstreichen. Selbst aktuelle Rufnummern des zuständigen Amtsgerichts können auf der Kostenrechnung angegeben sein. Die Rechnungen sind daher nicht ohne weiteres als Fälschungen zu erkennen.
Das Justizministerium weist daher darauf hin, dass Kostenrechnungen in allen gerichtlichen Verfahren ausschließlich vom zuständigen Gericht erstellt und immer über die Landeskasse, Kontoinhaber: Finanzministerium–Landeskasse, IBAN: DE82200000000020201577, abgerechnet werden.
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