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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Justizministerin übergibt Förderbescheide über jeweils rund 1,7 Millionen Euro

Berufliche Qualifizierung von Gefangenen und Arbeitsmarktintegration fördern.

Letzte Aktualisierung: 25.06.2018

Für Gefangene sind berufliche Qualifizierung und Hilfe bei der Integration in den Arbeitsmarkt von immenser Bedeutung. Wer nach der Haftentlassung Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben will, benötigt möglichst einen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung, zumindest aber eine Teilqualifikation. Mit der Qualifizierung im Vollzug ist in Schleswig-Holstein der TÜV Nord Bildung betraut. Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack wird für die Jahre 2018 und 2019 Förderbescheide über jeweils gut 1,7 Millionen Euro an den TÜV Nord Bildung übergeben, um die Finanzierung weiterer Qualifizierungsangebote zu sichern.

Arbeit für Gefangene

Die Arbeit für Gefangene ist ein wichtiger Bestandteil des Justizvollzuges. Sie dient einerseits der öffentlichen Sicherheit, denn Beschäftigungslosigkeit ist ein Sicherheits- und nach der Entlassung ein Rückfallrisiko. Andererseits hilft sie dem Gefangenen, den Tag zu strukturieren und soziale Kompetenzen aufzubauen und zu verstärken. Kontakte zu Mitgefangenen werden ermöglicht und das Gemeinschaftsempfinden und die Teamfähigkeit werden gefördert.
Insbesondere die Arbeit für Gefangene ist eine bedeutsame Maßnahme zur Vorbereitung auf die Entlassung und für ein Leben ohne Straftaten. Mit der Gewöhnung an regelmäßige sinnvolle und wirtschaftlich ergiebige Arbeit gewinnen sie Perspektiven für sich und ihre Familien. In der Arbeit finden Gefangene Bestätigung und Anerkennung für ihre erbrachten Leistungen. Gefangene sind im Strafvollzug zur Arbeit verpflichtet.
Für die Arbeit werden die Gefangenen entlohnt. Dabei müssen sie einen Teil des Arbeitslohnes als so genanntes Überbrückungsgeld für die Zeit nach der Inhaftierung ansparen.
Das Spektrum der Arbeiten, die von Gefangenen in den Betrieben und Werkstätten geleistet wird, trägt zum Erhalt der Anstalten bei (Renovierung, Modernisierung, Instandhaltung der Anstalten) und reicht bis hin zur Fertigung hochwertiger Produkte, die auch erworben werden können.

Bildungsmaßnahmen für Gefangene

Bildungsmangel und Lerndefizite behindern häufig die soziale Integration straffällig gewordener Menschen und stellen einen entscheidenden Faktor für eine erneute Straffälligkeit dar. Unter den Inhaftierten sind vorzeitige Schulabgänger, Personen ohne beziehungsweise mit abgebrochener Ausbildung und Hilfs- und Gelegenheitsarbeiter deutlich überrepräsentiert. Im schleswig-holsteinischen Justizvollzug werden daher umfangreiche schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen angeboten, die sowohl an Arbeitsmarktbedürfnissen orientiert als auch der Vorbildung und dem Lernverhalten der Gefangenen angepasst sind.

Bildungsangebote

Folgende schulische Maßnahmen werden im Justizvollzug in Schleswig-Holstein angeboten: Schulabschlusskurse (Erster Allgemeinbildender Schulabschluss), Elementarkurse zur Alphabetisierung, Deutsch als Zweitsprache (Zertifikatskurse).
Das Spektrum der beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen ist breit gefächert. Es umfasst arbeitstherapeutische Angebote und Maßnahmen der beruflichen Grundbildung (Arbeitstraining mit ergänzender lebensweltorientierter Unterrichtung), vorberufliche berufsorientierende Maßnahmen sowie modulare Teilqualifizierungen in diversen Berufsfeldern (z.B. Holz, Metall, Farbe, Kraftfahrzeugmechatronik, Fahrzeugpflege, Gebäudereinigung, Kochen und Servieren, Textil) und die Möglichkeit der Berufsausbildung in diversen Berufen wie zum Beispiel Feinwerkmechaniker (Fachrichtung Maschinenbau), Metallbauer (Fachrichtung Konstruktionstechnik), Tischler, Elektroniker (Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik), Elektrohelfer, Trockenbauer, Maurer, Koch, Fachkraft Gastro, Bäcker, Bauten- und Objektbeschichter, Maler- und Lackierer. Im Frauenvollzug kann eine Ausbildung zur Maßschneiderin oder Änderungsschneiderin absolviert werden. Des Weiteren werden diverse EDV-Kurse angeboten. Vermittelt werden hier insbesondere Grundlagen in der Textverarbeitung und Tabellenkalkulation.
Die Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung werden zum Teil durch das Vollzugliche Arbeitswesen und zum Teil durch externe Bildungsträger durchgeführt.

In den Berufsfeldern Bau, Holz, Farbe, Metall, Kochen und Bedienen, Garten- und Landschaftsbau, Gebäudereinigung werden berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen durchgeführt.

Arbeitsmarktintegration

Zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration nach der Haftentlassung steht ein Netzwerk von Integrationsbegleiterinnen und –begleitern zur Verfügung. Kernaufgabe des Netzwerkes ist die Vermittlung in Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung nach der Haftentlassung sowie die Begleitung in den ersten Monaten nach der Haft.

Die Integrationsbegleiterinnen und –begleiter

  • entwickeln im Vorfeld der Entlassung mit den Betroffenen den individuellen Weg ins Berufsleben
  • verstehen sich als Mittler zwischen Strafgefangenen und Unternehmen vor der Haftentlassung und in den ersten Monaten darüber hinaus
  • begleiten zu Vorstellungsterminen und besprechen die nächsten Schritte für die konkrete Arbeitsaufnahme
  • unterstützen in allen Belangen rund um die Arbeitsaufnahme sowohl die Gefangenen bzw. Haftentlassenen als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
  • reagieren schnell und unkompliziert auf Personalbedarfe von Firmen und informieren über Fördermöglichkeiten

Besonders erfreulich ist die Stärkung des Frauenvollzuges durch eine dort neu eingesetzte Bildungsbegleiterin. Die Mitarbeiterin begleitet die Frauen beginnend mit der beruflichen Eignungsfeststellung bis zur Entlassungsvorbereitung und sie kann den Frauen auch in den ersten Monaten nach der Haftentlassung bei der Arbeitsmarktintegration unterstützend zur Seite stehen. Mit diesem Angebot wird den besonderen Bedarfen inhaftierter Frauen und dem daraus resultierenden Beratungs- und Unterstützungsbedarf Rechnung getragen.

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