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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Die elektronische Akte im Gerichtssaal

Schleswig-Holstein baut alle 240 Gerichtssäle mit moderner Technik um.

Letzte Aktualisierung: 01.02.2018

Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch in einem Gerichtssaal und schaut auf einen Monitor

Das Land Schleswig-Holstein wird in der Zeit von 2019 bis Ende 2025 alle 240 Gerichtssäle in Schleswig-Holstein für die Arbeit mit der elektronischen Akte fit machen.
Der Gerichtssaal beim Amtsgericht Itzehoe dient als Prototyp zur Darstellung, wie zukünftig die Gerichtssäle im Land für die Verwendung der elektronischen Akte ausgestattet sein werden. Neben der an die Verwendung von IT-Technik angepassten Möblierung wird auch das Zusammenspiel der technischen Ausstattung getestet.

Keine Papierakten mehr

Die Unterlagen zu den vor Gericht verhandelten Fällen werden in Zukunft nicht mehr in dicken oder dünnen Papierakten abgeheftet, sondern in elektronischen Akten zusammengefasst werden.

Hier wird für jedermann sichtbar, was die Digitalisierung der Justiz bedeutet.

Staatssekretär Wilfried Hoops

Bundesweit wird die "E-Akte" bis zum 01.01.2026 eingeführt. Die Vorteile in der Bearbeitung liegen auf der Hand: Es kommt für die Bearbeitung nicht mehr darauf an, wo sich eine Akte gerade befindet, es können vielmehr auch mehrere Personen gleichzeitig an der Akte arbeiten: Posteingänge können einsortiert werden, während eine Rechtsanwältin noch einmal Akteneinsicht nimmt und der Richter schon die anstehende Gerichtsverhandlung vorbereitet.

Diese digitalen Akten benötigen die Richterinnen und Richter natürlich auch in den Gerichtsverhandlungen selbst genauso wie zuvor ihre Papierstapel. Damit die dafür notwendigen Computerbildschirme nicht den Blickkontakt zu Prozessbeteiligten zu versperren, ist in den Richtertisch ein sogenannter "Monitor-Graben" eingelassen. So hat die Richterin oder der Richter vor sich die Schriftstücke zu dem gerade behandelten Fall und die im Raum Anwesenden jederzeit im Blick.

Ausstattung der Verhandlungsräume

Die Verhandlungsräume müssen dafür dort, wo das noch nicht der Fall ist, mit Datenkabeln versehen werden, damit auf die Gerichtsakte zugegriffen werden kann.
Da es in Verhandlungen häufig dazu kommt, dass sich alle Prozessbeteiligten gleichzeitig eine Zeichnung, Fotos oder ein Schriftstück ansehen, werden auch hierfür die Voraussetzungen in Form der Anbringung von Monitoren oder Leinwänden geschaffen. Die dafür erforderliche Medientechnik ist im Testsaal auf- und eingebaut. Sie wird in den kommenden Wochen ausgiebig nicht nur auf Funktionsfähigkeit, sondern auch auf verschiedene Verhandlungssituationen hin getestet werden. Dazu sind die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer eingeladen worden.

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