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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Justizminister Claussen überreicht Ernennungsurkunden an künftige AVD-Bedienstete: „Der Justizvollzug im Land braucht Sie!“

Letzte Aktualisierung: 25.09.2020

BOOSTEDT. In der Justizvollzugsschule Boostedt werden Ende des Monats weitere 22 Anwärterinnen und Anwärter ihre zweijährige Ausbildung für den Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) beendet haben. Justizminister Claus Christian Claussen überreichte ihnen heute (25. September) die Ernennungsurkunden. Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Zeremonie nur in kleinem Kreis und ohne die übliche Feierstunde statt. "Die Corona-Krise hat auch Ihren Abschlusslehrgang erheblich beeinflusst. Im Schulungsbetrieb haben Sie einiges an Improvisations- und Organisationstalent aufbringen müssen, um diese zusätzliche Herausforderung gut zu überstehen", so Claussen. "Bei meinen Besuchen in den Justizvollzugsanstalten bin ich immer wieder beeindruckt von der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit hohem Einsatz und großer Professionalität täglich neue Situationen bewältigen müssen. Der Strafvollzug leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur inneren Sicherheit unseres Landes. Er schützt unsere Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern und bereitet die Gefangenen auf ein gesetzeskonformes Leben nach dem Vollzug vor. Dafür braucht es exzellent ausgebildetes Personal, und damit komme ich zu Ihnen: Die Abschlussprüfungen liegen hinter Ihnen. Sie haben es geschafft. Der Vollzugsdienst braucht Sie als qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich wünsche Ihnen für Ihre künftigen Aufgaben viel Erfolg!"

Voraussetzung für eine Ausbildung für den Allgemeinen Vollzugsdienst sind ein Real-schulabschluss bzw. ein mittlerer Bildungsabschluss, ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einem Abschluss einer für die Laufbahn förderlichen Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Ferner müssen neben der persönlichen Eignung die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU nachgewiesen werden. Schließlich müssen die Auszubildenden gewährleisten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mai: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg

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