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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Schleswig-Holsteins Justiz führt digitale Zahlungsmethode ein

Letzte Aktualisierung: 31.08.2020

KIEL. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wird Schleswig-Holstein den Zahlungspartnern der Justiz eine neue zeitgemäße Zahlungsmethode anbieten. Ab morgen (1. September) kann bei den schleswig-holsteinischen Gerichten und Staatsanwaltschaften die elektronische Kostenmarke als neues Zahlungsmittel verwendet werden. Dieses bargeldlose Zahlungsverfahren ist vorrangig für eilbedürftige Verfahren vorgesehen, welche einen Kostenvorschuss erfordern. Bisher wurden hierfür oftmals Verrechnungsschecks oder Gerichtskostenstempler verwendet, die jedoch elektronisch nicht übermittelt werden können und daher im elektronischen Rechtsverkehr nicht einsetzbar sind. Zahlungen aufgrund einer gerichtlichen Kostenrechnung zu einem vorgegebenen Kassenzeichen können und sollen weiterhin durch Überweisung erfolgen. Zur Einführung der elektronischen Kostenmarke sagte Justizminister Claus Christian Claussen: „Damit macht die schleswig-holsteinische Justiz einen weiteren wichtigen Schritt in der Digitalisierung. Mit dieser zeitgemäßen Zahlungsmöglichkeit werden Abläufe verschlankt und beschleunigt, und die Justiz noch serviceorientierter.“

Die elektronischen Kostenmarken können ohne zeitaufwändige Registrierungspflicht auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (https://justiz.de/kostenmarke/index.php) über einen anwenderfreundlichen Webshop erworben werden. Die Geldbeträge und die Zahl der zu erwerbenden elektronischen Kostenmarken sind dabei frei wählbar. Als Zahlungsarten stehen eine Kreditkarten- und Überweisungsfunktion zur Verfügung. Nach dem Erwerb kann der Zahlungsnachweis in Form einer Quittung mit entsprechender Kostenmarkennummer auf diversen Wegen zur Entwertung in den Justizbehörden vor-gelegt werden, etwa durch die schriftliche Angabe der Kostenmarkennummer zusammen mit einer Klageeinreichung. Auch eine Übermittlung an die elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächer ist möglich. Bei Bedarf können zudem im Gericht persönlich mit Hilfe von Handy oder Tablet unter Nutzung der Kreditkartenfunktion elektronische Kostenmarken erworben werden. Die elektronischen Kostenmarken können auch in den Ländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eingesetzt wer-den. Sämtliche Gerichtskostenstemplerabdrucke hingegen werden in Schleswig-Holstein ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr als Zahlungsmittel angenommen. 

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjev

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