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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Corona-Pandemie: Justizvollzug verschärft Schutzmaßnahmen in den Anstalten

Letzte Aktualisierung: 26.03.2020

KIEL. Im Landesjustizvollzug sind seit heute (26. März) im Hinblick auf die Corona-Pandemie weitere Schutzmaßnahmen in Kraft, um das Infektionsrisiko in den Anstalten deutlich zu reduzieren. Mit der höchsten Stufe 6 des Rahmenpandemieplanes

  • werden Neuzugänge in den Justizvollzuganstalten (JVAen) für mindestens 14 Tage in hierfür eingerichteten Zugangsabteilungen unter Quarantänebedingungen isoliert und zentral an drei Vollzugsstandorten untergebracht. Männliche Straf- und Untersuchungsgefangene der Landgerichtsbezirke Lübeck und Itzehoe kommen in die Quarantäneabteilung der JVA Lübeck, die der Landgerichtsbezirke Kiel und Flensburg in die Quarantäneabteilung der JVA Neumünster. Jugendstrafgefangene sowie weibliche Untersuchungs- und Strafgefangene werden – getrennt voneinander – in der Jugendanstalt Schleswig aufgenommen.
  • wird die Jugendarrestanstalt Moltsfelde als zentrale Krankenanstalt für die landesweite Unterbringung positiv getesteter Infektionsfälle bestimmt und eingerichtet.
  • findet der Aufschluss in den JVAen, soweit personell möglich, nur abteilungsintern statt. Freizeit- und Behandlungsmaßnahmen werden auf ein Minimum reduziert.
  • werden Arbeits- und Ausbildungsbetriebe geschlossen.
  • können Gefangene, die Ersatzfreiheitsstrafen und kurze Freiheitsstrafen (hier gilt die Einzelfallabwägung) entlassen werden, soweit die Sicherheit der Allgemeinheit gewährleistet ist. Der Landesjustizvollzug wird davon nur Gebrauch, um mehr Platz für Quarantänebereiche zu schaffen und Personalengpässen vorzubeugen. Die Vollstreckung aller Untersuchungshaftbefehle wird durchgehend gewährleistet.

Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack erklärte: „Unser Ziel ist der bestmögliche Schutz unserer JVA-Bediensteten und der Gefangenen in dieser schwierigen Zeit. Den wollen wir mit diesen und den schon zuvor ergriffenen Maßnahmen erreichen. Die Sicherheit der Bevölkerung hat dabei immer höchste Priorität. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Vollzug sehr herzlich für ihren enormen und auch persönlichen Einsatz und ihre hohe Professionalität und Flexibilität, mit der sie ihre durch die Corona-Krise zusätzlich erschwerte Aufgabebewältigen.“

In den schleswig-holsteinischen Justizvollzugsanstalten gibt es weiterhin keine mit COVID-19 infizierte Person unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder den Gefangenen.

Hintergrund

Im Zuge seines Rahmenpandemieplanes hatte der Landesjustizvollzug bereits eine Reihe von infektionseindämmenden Maßnahmen in den JVAen umgesetzt. Unter anderem wurden in den Justizvollzugseinrichtungen die Außenkontakte der Gefangenen sukzessive begrenzt, der Gefangenensammeltransport befristet (bis 19. April 2020) ausgesetzt. Lockerungen und Ausführungen wurden auf das notwendige Minimum reduziert, die Durchführung von Gemeinschafts-, Familien- und Einzelbesuchen von Gefangenen sind seit dem 12. März ausgesetzt. In begründeten Einzelfällen können Einzelbesuche mit Trennscheibe oder vergleichbaren infektionsschützenden Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Zudem erhalten Ehrenamtliche und sonstige dritte Personen keinen Zutritt in die Anstalten, sofern nicht besondere Gründe ein Betreten zwingend erforderlich und unaufschiebbar machen.

Die durch die organisatorischen Schritte freigesetzten JVA-Bediensteten werden zum Aufrechterhalten der zentralen Krankenanstalt und der geschaffenen Quarantänebereiche eingesetzt. Bei der Dienstplangestaltung werden derzeit in allen Justizvollzugseinrichtungen nach Möglichkeit für die einzelnen Funktionsbereiche feste Teams gebildet, die den Dienstbetrieb wechselseitig aufrechterhalten, um ein gegenseitiges Infektionsrisiko zu minimieren und bei Infektion den Teilnehmerkreis zu begrenzen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer |Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung |Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de| Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de. Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg

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