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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Gerichte und Staatsanwaltschaften schränken Besucherverkehr weitestgehend ein

Letzte Aktualisierung: 15.03.2020

KIEL. Zur weiteren Eindämmung des Coronavirus schränken auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein den Besucherverkehr soweit es geht ein. Termine sollten bis auf Weiteres auf ein absolut notwendiges Minimum beschränkt werden. Ab morgen (Montag, d. 16 März) gelten konkret folgende Anweisungen:

1. Der Zugang zu Gerichten und Staatsanwaltschaften ist für Personen, die keine Justizbediensteten sind, auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken.

2. Personen, die keine Justizbediensteten sind, dürfen Gerichte und Staatsanwaltschaften grundsätzlich nur zur Wahrnehmung von Terminen, zu denen sie geladen wurden, betreten. Dies gilt aufgrund des sich aus der Pandemie ergebenen besonderen Anlasses auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie andere externe Organe der Rechtspflege (§ 14 Abs. 2 LJG).

3. Der Zutritt zu Gerichtsgebäuden zum Zweck des Besuches von öffentlichen Verhandlungen ist grundsätzlich zu gestatten.

4. Personen, die keine Justizbediensteten sind, müssen im Rahmen der Zugangskontrolle vor Betreten der Liegenschaften einen Fragebogen ausfüllen. Dies gilt aus aufgrund des sich aus der Pandemie ergebenen besonderen Anlasses auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie andere externe Organe der Rechtspflege (§ 14 Abs. 2 LJG).

5. Abweichend von den Ziffern 2 und 3 ist Personen, die keine Justizbediensteten sind (einschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie anderen externen Organen der Rechtspflege), der Zutritt zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu untersagen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Tage:

a) in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechend der Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) (tagesaktuell abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) waren,

b) in Österreich, der Schweiz oder der französischen Alpenregion waren, oder

c) Kontakt zu einer am Coronavirus erkrankten Person oder zu jemandem hatten, bei dem der Verdacht auf eine Coronavirus-Erkrankung besteht.

Gleiches gilt, soweit diese Personen unspezifische Allgemeinsymptome oder Atemwegsprobleme – gleich welcher Schwere oder Ausprägung - aufweisen und in den letzten vierzehn Tagen vor Erkrankungsbeginn eine der unter a) bis c) genannten Fallkonstellationen vorlag.

Soweit es sich um Personen, die zu einem Termin geladen wurden, oder deren Vertreterin oder Vertreter handelt, sind die für die Ausrichtung des Termins Verantwortlichen über die Zutrittsuntersagung unverzüglich zu informieren.

6. Soweit die Durchführung von Terminen in Gerichten oder Staatsanwaltschaften zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes zwingend erforderlich ist, ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass eine Ansteckungsgefahr weitgehend ausgeschlossen ist.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem angehängten Erlass. Bei Fragen zu konkreten Terminen wenden sich die Betroffenen bitte direkt an das zuständige Gericht oder die zuständige Staatsanwaltschaft.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg

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