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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Corona-bedingtes Freisemester für Jurastudierende an der CAU in Kiel

Letzte Aktualisierung: 15.05.2020

KIEL. Das Justizministerium hat auf die Folgen der Coronakrise für Jurastudierende reagiert: Für das Sommersemester 2020 kann den an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel eingeschriebenen Jurastudierenden auf Antrag beim Justizprüfungsamt ein Corona-bedingtes Freisemester gewährt werden. Ein entsprechender Erlass wurde heute (15. Mai) auf den Weg gebracht. „Ich danke der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU für den großen Einsatz, um auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen ein ordnungsgemäßes und weiterhin zügiges Studium in Kiel zu gewährleisten“, erklärte Justizminister Claus Christian Claussen. „Im Sinne einer möglichst großen Chancengleichheit für die Jurastudierenden habe ich mich aber dazu entschlossen, ihnen ein Corona-bedingtes Freisemester zuzugestehen. Damit befinden wir uns mit den anderen Bundesländern auf einer einheitlichen Linie.“

Die Regelung ermöglicht den Studierenden auch die Verschiebung der Freiversuchsmöglichkeiten um ein Semester. Für den Freiversuch melden sich die Studierenden in der Regel bis zum Abschluss des 7. Fachsemesters bzw. 8. Fachsemesters nach absolvierter Schwerpunktbereichsprüfung zur staatlichen Prüfung an. Mit dem Freiversuch erhalten diese Studierenden die Möglichkeit, an den Prüfungen ein weiteres Mal teilzunehmen, ohne dass die Ergebnisse des ersten Versuches gewertet werden. Damit die Anstrengungen der Fakultät und der Studierenden im laufenden Semester nicht ins Leere laufen, werden
Leistungsnachweise, die im Sommersemester 2020 erbracht werden, auch bei Beantragung des Freisemesters anerkannt.

Für bereits zu den Prüfungen zugelassene Studierende wird der Rücktritt von der Prüfung gem. § 19 JAVO erleichtert. Bis auf weiteres reicht dafür ein qualifiziertes ärztliches Attest mit Befundtatsachen, die vom Justizprüfungsamt zu bewerten sind. Auch Prüflingen, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Risikogruppe von einem Rücktritt Gebrauch machen wollen, wird dies durch Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attestes ermöglicht.



 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjev

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