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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister beendet – JuMiKo-Vorsitzende Sütterlin-Waack: „Wir haben wichtige Impulse gesetzt.“

Letzte Aktualisierung: 07.11.2019

BERLIN. In der Landesvertretung Schleswig-Holsteins in Berlin ist heute (7. November) die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) zu Ende gegangen. Die diesjährige JuMiKO-Vorsitzende, Schleswig-Holsteins Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack, zog gemeinsam mit dem Hamburger Justizsenator Till Steffen und der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann ein positives Fazit der Tagung: „Wir hatten angeregte Debatten und haben wichtige Beschlüsse gefasst“, sagte Sütterlin-Waack. „Dazu gehörte eine intensive Diskussion um das Thema Hate Speech. Wir waren uns einig, dass die Betreiber sozialer Netzwerke eine erhebliche Verantwortung für die Bekämpfung von Hate Speech haben, wozu unter anderen eine Mitwirkung an einer konsequenten Strafverfolgung gehört. Wir erwarten in diesem Zusammenhang von den Betreibern der sozialen Netzwerke, dass sie Auskunftsbegehren der Strafverfolgungsbehörden nachkommen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet, selbst wenn diese Unternehmen im Ausland sitzen“, betonte Sütterlin-Waack. Die Bundesjustizministerin wurde hierzu gebeten, zu prüfen, wie praktische Schwierigkeiten behoben werden können.

Hamburgs Justizsenator Till Steffen hatte zum Thema Hate Speech mehr Beratung für die Opfer vorgeschlagen – unter anderem durch neue und bestehende Beratungsstellen. Sie informieren Opfer von Hasskommentaren über ihre Rechte und bieten ihnen praktische Hilfe an.

Hessens Justizministerin ergänzte: "Die Verrohung der Kommunikation im Internet nimmt seit Jahren zu. Unter dem vermeintlichen Schutz der Anonymität werden Geschmacklosigkeiten aller Art gepostet, gelikt, getwittert oder unter Freunden geteilt. Es wird gegen Minderheiten gewettert, Vorurteile verbreitet oder offen für Extremismus geworben. Hass und Hetze im Netz haben dabei längst den Weg in die reale Welt gefunden. Nicht nur in Kassel, Wächtersbach oder Halle mussten wir erleben, wie dieser Hass in reale Taten mündete. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich deshalb intensiv mit dem Thema beschäftigt und einen Maßnahmenkatalog beschlossen, der die Bundesjustizministerin zum Beispiel auffordert, eine gesetzliche Pflicht für die Betreiber von sozialen Netzwerken einzuführen, strafrechtlich relevante Posts wie Morddrohungen und Volksverhetzungen direkt an die Strafverfolgungsbehörden zu melden."

"Das Internet und insbesondere die sozialen Medien sind inzwischen ein öffentlicher Raum geworden, in dem wir im Begriff sind, unsere Freiheit und unsere demokratischen Werte zu verlieren. Denn wie steht es mit der Meinungsfreiheit, wenn der formulierte Gedanke in einem organisierten Shitstorm erstickt wird? Als Staat und Zivilgesellschaft ist es unsere demokratische Pflicht, den Hetzern und Extremisten diesen Raum nicht zu überlassen. Im Gegenteil: Wir müssen uns die verlorene Freiheit zurückerobern! Das ist unser gemeinsamer Auftrag. Hass und Hetze sind ein gesellschaftliches Problem und das bedeutet, dass auch eine Lösung gemeinsam mit der Gesellschaft gefunden werden muss. In diesem Sinne haben die Justizministerinnen und Justizminister heute einen weitreichenden Maßnahmenkatalog beschlossen“, betonte Kühne-Hörmann.

Hessen hatte auch den Mauerfall vor 30 Jahren auf die Tagesordnung gesetzt. „Der Fall der Mauer ist den mutigen Bürgerinnen und Bürgern der ehemaligen DDR zu verdanken, die sich gegen ein Regime von Unfreiheit, Bevormundung und Reiseverboten zur Wehr gesetzt und dabei staatliche Repressalien in Kauf genommen haben. Der Sehnsucht nach Freiheit und demokratischer Mitbestimmung hatte der Unrechtsstaat der DDR im Herbst 1989 nichts mehr entgegenzusetzen. Nur ein starker Rechtsstaat ist der Garant für unsere Demokratie. Deshalb haben wir im Rahmen der Justizministerkonferenz an diese bewegende Zeit erinnert“, sagte Kühne-Hörmann.

Der Hamburger Justizsenator hatte einen Antrag zu einer höheren Langlebigkeit von Produkten eingebracht und wollte Nachhaltigkeit im Zivilrecht verankern. „Wir wollen erreichen, dass Produkte nachhaltiger werden. Das ist gut für die Verbraucher und schont Klima und Umwelt. Leider ist die Mehrheit der Justizministerkonferenz diesem Vorschlag nicht gefolgt. Hamburg wird aber weiter für dieses Thema kämpfen“, so Steffen.

Ein weiteres aktuelles Thema war die Insolvenzsicherung bei Reiseveranstaltern. „Wir sind der Meinung, dass die Insolvenz der deutschen Thomas Cook Gesellschaften bewiesen hat, dass die Möglichkeit der Kundengeldabsicherer, ihre Haftung auf 110 Millionen Euro zu begrenzen, nicht mehr zeitgemäß ist“, erklärte die diesjährige JuMiKo-Vorsitzende. „Wir haben deshalb die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz gebeten, zu prüfen, welche Anhebungen der Summe und welche ergänzenden Maßnahmen erforderlich sind, um einen wirksamen und umfassenden Schutz der Reisenden rasch zu gewährleisten. Hierbei sollte auch überlegt werden, ob und wie diese Schritte so ausgestaltet werden können, dass Härten für kleine und mittlere Unternehmen vermieden werden können. Und natürlich sollten die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte möglichst rasch eingeleitet werden“, sagte Sütterlin-Waack.  

Stärkung des Selbstbestimmungsrechts betreuter Menschen

Die Konferenz hat auf Vorschlag Schleswig-Holsteins festgestellt, dass das Prozessrecht (§ 53 ZPO) dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Selbstbestim-mungsrecht betreuter Menschen nicht in jedem Fall gerecht wird. Er regelt das Innenverhältnis eines betreuten Menschen und seines Betreuers in Gerichtsverfahren. Bislang wird ein betreuter Mensch pauschal und ohne Ansehung der Person als prozessunfähig behandelt, wenn der rechtliche Betreuer einen Prozess an sich zieht. Hier sah Justizministerin Sütterlin-Waack dringenden Reformbedarf. „Die JuMiKo hat die Bundesjustizministerin gebeten, hier Lösungsmöglichkeiten zu prüfen. Denn ich möchte, dass betreute Menschen ihre Wünsche und Angelegenheiten auch vor Gericht selbst vertreten können.“

Künftige Finanzierung der Deutschen Richterakademie

Ebenfalls auf Antrag Schleswig-Holsteins hat sich die JuMiKo dafür ausgesprochen, die bisherige, hälftige Finanzierung der Deutschen Richterakademie durch Bund und Länder beizubehalten. Der Bund und die Länder tragen diese zur Hälfte, der Bundesrechnungshof und der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatten gefordert, dies zu überprüfen und den Bundesanteil abzusenken. Die Justizministerinnen und -minister sind der Auffassung, dass eine Absenkung des Bundesanteils die Ziele des erst kürzlich vereinbarten Pakts für den Rechtsstaat konterkarieren würde. Dort wurde nicht nur vereinbart, dass die Länder 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte schaffen sollen. Zugleich haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs gemeinsam mit der Bundeskanzlerin festgelegt, dass allen in der und für die Justiz arbeitenden Personen weitere Möglichkeiten zur Fortbildung eröffnet werden sollen. Die Deutsche Richterakademie spielt eine wesentliche Rolle in der Diskussion um eine Qualitätssicherung in der Rechtspflege und damit auch bei der Stärkung der Akzeptanz des Rechtsstaats in der Bevölkerung. 

Sämtliche Beschlüsse der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister finden Sie in Kürze unter www.jumiko.de.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg | www.jumiko.de

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