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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Justiz fristgerecht erreicht

Letzte Aktualisierung: 05.11.2019

KIEL. Die Einführung der elektronischen Gerichtsakte in der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein ist abgeschlossen. Mit dem Landesarbeitsgericht in Kiel wurde am 4. November auch die zweite Instanz in die elektronische Aktenbearbeitung - vom Eingang, über die Verhandlung im Sitzungssaal, bis zur Entscheidung - integriert. Im April 2019 war zunächst das Arbeitsgericht Kiel als Pilotgericht mit der elektronischen Aktenführung gestartet, die Arbeitsgerichte Neumünster, Elmshorn, Lübeck und Flensburg folgten.

Das Landesarbeitsgericht und die fünf Arbeitsgerichte bearbeiten alle neu eingehenden Verfahren ausschließlich digital. Die laufenden Papierakten werden als Papierakten weitergeführt, in wenigen Monaten aber ausgedient haben. „Die Digitalisierung der Justiz ist das wohl größte Modernisierungsprojekt, das in der Justiz jemals durchgeführt worden ist. Mit der Einführung der elektronischen Akte in der gesamten Arbeitsgerichtsbarkeit erreichen wir in Schleswig-Holstein einen weiteren Meilenstein. Wir sind bundesweit einer der Vorreiter bei der Digitalisierung der Justiz und haben nach Registergerichten und Grundbuchämtern einen weiteren Bereich vollständig digitalisiert“, erklärte Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack. Neben Schleswig-Holstein hat bislang lediglich ein Bundes-land (Baden- Württemberg) die elektronische Akte in einer Gerichtsbarkeit vollständig eingeführt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgerichtsbarkeit stünden der Digitalisierung der Justiz aufgeschlossen gegenüber, sagte die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts, Marlies Heimann: „Die bisherige Bilanz fällt für mich sehr positiv aus: Die von Schleswig-Holstein gemeinsam mit den Bundesländern Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen für die elektronische Aktenführung eingesetzte Software VIS-Justiz läuft stabil. Aber natürlich steigt die Abhängigkeit von der Technik und externen Faktoren wie dem störungsfreien Funktionieren der Landesinfrastruktur oder z.B. des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs, für das die Bundesrechtsanwaltskammer verantwortlich ist. Parallel zur elektronischen Aktenbearbeitung begeben wir uns bereits jetzt in die Optimierungsphase, denn natürlich ist noch nicht alles perfekt gelöst.“ Die Planung für die Einführung der E-Akte in den weiteren Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften läuft weiter. Ab Mitte 2020 sollen die Sozial- und Verwaltungsgerichte sowie das Finanzgericht, und ab 2021 die ordentliche Gerichtsbarkeit mit der elektronischen Akte ausgestattet werden.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg 

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