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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Justizministerin setzt sich für eine kindgerechte Justiz ein

Letzte Aktualisierung: 04.11.2019

KIEL. Kinder und Jugendliche, die in einem Strafverfahren als verletzte Zeuginnen und Zeugen aussagen müssen, sind regelmäßig Belastungen ausgesetzt. Bekommen sie derzeit die gebotene Unterstützung und Hilfe, um ihnen diese Situation zu erleichtern? Über Möglichkeiten für einen besseren Umgang mit Kindern und Jugendlichen vor Gericht haben Expertinnen und Experten in der vergangenen Woche im Akademiezentrum Sankelmark diskutiert. Tagungsleiterin Ulrike Stahlmann-Liebelt, leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Flensburg, wies zu Beginn auf Untersuchungsergebnisse hin, die Schwachstellen bei der Justiz beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen aufgezeigt hätten. Obwohl der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von opferschützenden Gesetzen erlassen hat, kommen diese zum Teil nicht oder nur punktuell zur Anwendung. Nach wie vor sind eine zu lange Verfahrensdauer, eine unzureichende Information der Betroffenen in einer verständlichen Sprache über die Verfahren und halbherzige Umsetzung von Opferschutzmaßnahmen mit entsprechender Ausstattung der Justiz in der Praxis zu beobachten. Es wird darüber hinaus eine Fortbildungspflicht für Gerichtspersonen gefordert, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, Spezialisierungen sowie eine disziplinübergreifende Vernetzung. Hilfreich könnten dabei Kompetenzzentren sein.

Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack erklärte in ihrem Grußwort, sie sei von der Idee der so genannten Childhood-Häuser, die u.a. in Leipzig und Heidelberg eröffnet wurden, fasziniert. "Bei einem Besuch in Leipzig habe ich mich selbst davon überzeugen können, wie durch moderne Technik für Videovernehmungen, kindgerechte Ausstattung sowie enge räumliche Zusammenführung von Polizei, Richter, Staatsanwaltschaft und Medizin eine vertraute Umgebung entstehen kann. Dadurch können die erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen mit deutlicher geringeren Belastungen für die betroffenen Kinder durchgeführt werden. Es liegt in der Verantwortung der Justiz, Kindern, die unverschuldet Straftaten ausgesetzt waren, den Weg durch das Verfahren bei Beachtung der gesetzlichen Vorgaben so wenig belastend wie möglich zu gestalten."

Veranstaltet wurde die Tagung vom Justizministerium, dem Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein, dem Oberlandesgericht Schleswig, dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft Flensburg. Teilnehmer waren zudem Fachleute der Anwaltschaft, von Beratungsstellen, Polizei, Medizin, psychosozialer Prozessbegleitung und dem Jugendamt.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mai: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg 

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