KIEL. Seit geraumer Zeit kursieren für Winkelschleifer sogenannte "Kettensägeblätter" im Online-Handel, die mit dem Verwendungszweck auf Winkelschleifern beworben werden.
Das Verbraucherschutzministerium warnt vor der Verwendung dieser Produkte. Winkelschleifer sind für diese Art von Werkzeugen nicht geeignet. Daher enthält jede Betriebsanleitung für Winkelschleifer den Sicherheitshinweis "Keine Kette oder kein gezahntes Sägeblatt verwenden“. Grundlage für die Sicherheitsbewertung ist die DIN EN 60745-2-3.Diese Sägeblätter machen den Winkelschleifer entgegen seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zur gefährlichen Handkreissäge, ohne dass die für Kreissägen üblichen Schutzvorrichtungen vorhanden sind. Winkelschleifer wurden ursprünglich konstruiert, um rationell Metallwerkstoffe zu trennen und zu schleifen. Ein Winkelschleifer mit einem Kreissägeblatt zum Schneiden (mit einer bestimmten Schneide) ist keine Schleifmaschine mehr, sondern eine gefährliche Sägemaschine (Kreissäge bzw. Kettensäge).
Verwenden Sie daher kein Kettensägeblatt oder gezahntes Sägeblatt für Ihren Winkelschleifer. Solche Einsatzwerkzeuge können einen Rückschlag oder den Verlust der Kontrolle über das Elektrowerkzeug verursachen mit möglicherweise schweren Unfallfolgen. Auch kann ein Reißen der Kette zu schweren Verletzungen an Armen, Oberkörper und Gesicht des Benutzers führen, insbesondere wenn keine persönliche Schutzausrüstung getragen wird. Auch unbeteiligte Dritte, die sich in der Nähe befinden, sind beim Reißen einer Kette gefährdet.
Die Umfangsgeschwindigkeit der Kettensägescheibe liegt bei der Verwendung mit dem Winkelschleifer bei 80 m/s (d.h. bei einem Werkzeug mit Ø115mm bei 13.300 U/min). Zum Vergleich erreicht eine Kettensäge mit 13.000 U/min und einem Kettenraddurchmesser von 4cm eine Umfangsgeschwindigkeit von 27 m/s, wird dabei permanent geschmiert und hat weniger Eingriff ins Material sowie geeignete Sicherheitseinrichtungen.