KIEL. Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard und Schleswig-Holsteins Gleichstellungsministerin Sabine Sütterlin-Waack haben heute (19. Dezember) die Vereinbarung für die wechselseitige Inanspruchnahme von Frauenhausplätzen fortgeschrieben. Beide Bundesländer hatten 2013 eine Regelung beschlossen, damit Frauen und Kinder in Frauenhäusern im jeweils anderen Land aufgenommen und untergebracht werden können. Inhalt des Abkommens ist eine Ausgleichszahlung zwischen beiden Ländern und eine Beteiligung Schleswig-Holsteins an der Koordinierungsstelle 24/7 in Hamburg. Nach zunächst 130.000 Euro wurde die Ausgleichssumme, die Hamburg an Schleswig-Holstein zahlt, vor zwei Jahren auf 230.000 Euro angepasst und wird nun in dieser Höhe fortgeschrieben. Von dieser Summe erstattet Schleswig-Holstein 30.000 Euro pro Jahr an Hamburg für die Koordinierungsstelle 24/7. Die Ergänzungsvereinbarung wird immer für zwei Jahre abgeschlossen und gilt nun für die Jahre 2019 und 2020.
Schleswig-Holsteins Gleichstellungsministerin Sabine Sütterlin-Waack erklärte zur Unterzeichnung der Vereinbarung: "Dieser Vereinbarung liegt weiterhin der gemeinsame politische Wille zugrunde, Frauen und Kindern, die von Gewalt bedroht sind, zu helfen. Auch über die Landesgrenzen hinaus und vor allem unbürokratisch können sie in Frauenhäusern aufgenommen werden und den Schutz erhalten, den sie benötigen
."
"Wir setzen hiermit ein Zeichen der Kontinuität und Stabilität für die Frauenhäuser in Hamburg und Schleswig-Holstein. Ich freue mich auf die Fortsetzung unserer vertrauensvollen, länderübergreifenden Zusammenarbeit zum Schutz von Frauen und Kindern
." ergänzte Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard.
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