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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Land und Kommunale Landesverbände unterzeichnen Vereinbarung zur kurzfristigen Einrichtung von zusätzlichen Frauenhausplätzen

Letzte Aktualisierung: 23.10.2018

KIEL. Gleichstellungsministerin Sabine Sütterlin-Waack hat heute (23. Oktober) mit Vertretern der Kommunalen Landesverbände eine Vereinbarung über die befristete Bereitstellung von Mitteln zur Einrichtung zusätzlicher Frauenhausplätze in Schleswig-Holstein unterzeichnet. Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer unterzeichnete als Vorsitzender des Städtetags, Reinhard Sager als Vorsitzender des Landkreistages. Die Vereinbarung sieht vor, dass Land und Kommunen gemeinsam und zu gleichen Teilen die auf 2019 und 2020 befristete Einrichtung von bis zu 30 zusätzlichen Frauenhausplätzen fördern. Grundlage  ist die für die Förderung von Frauenhausplätzen festgelegte Platzkostenpauschale ab 2019 in Höhe von 12.585 Euro pro Platz. So wird der im Vorwegabzug für die Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen vorgesehene Betrag für die Jahre 2019 und 2020 um jeweils 377.600 € im Finanzausgleichsgesetz erhöht. Das Land stellt für die Jahre 2019 und 2020 jeweils 188.800 Euro zusätzlich zur Verfügung, der Restbetrag wird als kommunaler Finanzierungsanteil zu Lasten der Schlüsselzuweisungen finanziert. Die zusätzlichen Plätze sollen kurzfristig eingerichtet und können landesweit angeboten werden. Die Entscheidung darüber erfolgt auf Vorschlag der KLV unter Einbeziehung der Frauenhäuser, die Abwicklung erfolgt durch das Gleichstellungsministerium.

"Die Belastung der Frauenhäuser in Schleswig-Holstein ist bekanntermaßen hoch", sagte Sütterlin-Waack. "Wir haben bereits nachhaltige Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Frauenhäuser auf den Weg gebracht. So stellen wir Mittel für die Sanierung der Frauenhäuser bereit oder unterstützen mit dem Projekt "Frauen_Wohnen" Betroffene bei der Wohnraumsuche im Anschluss an einen Frauenhausaufenthalt. Darüber hinaus möchte ich mithilfe einer Bedarfsanalyse das Hilfe- und Unterstützungssystem in Schleswig-Holstein insgesamt überprüfen. Diese Maßnahmen sind langfristig angelegt und werden die Situation der Frauenhäuser insgesamt strukturell verbessern. Wir wollen aber auch sofort und zumindest übergangsweise helfen. Ich freue mich daher sehr, dass wir uns gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden sehr kurzfristig darauf verständigen konnten, bis zu 30 weitere Plätze in schleswig-holsteinischen Frauenhäusern zunächst für zwei Jahre zu schaffen."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg

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