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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Dank an die Erzieherinnen und Erzieher und unbürokratische Hilfe für Eltern durch das Land: Gemeinsame Erklärung von Land, kommunalen Landesverbänden, LAG der Wohlfahrtsverbände und Landeselternvertretung

Letzte Aktualisierung: 27.03.2020

KIEL. Das Land Schleswig-Holstein, die kommunalen Landesverbände, die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein und die Landeselternvertretung der Kitas danken den Eltern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen sowie den Kita-Trägern vor dem Hintergrund der Corona-Krise für ihren flexiblen und verantwortungsvollen Einsatz, der maßgeblich zur Stabilisierung des Systems beiträgt.

Sie erklärten heute (27. März) gemeinsam, dass sie sich zügig auf konkrete Eckpunkte zur Freistellung von Beiträgen für Kita und Kindertagespflege für die Zeit der Aussetzung der Kinderbetreuung verständigen werden. Zudem verfolgen alle Beteiligten gemeinsam das Ziel, trotz der beschlossenen Verschiebung der Kita-Reform auf den 01.01.2021 die für Eltern wichtige finanzielle Entlastung durch den Beitragsdeckel wie ursprünglich vorgesehen zum 01.08.2020 umzusetzen.

"Besondere Situationen verlangen auch besondere Maßnahmen – und diese können wir am besten in gemeinsamer Verantwortung auf den Weg bringen. Wir sorgen dafür, dass Eltern von den Beiträgen für die Betreuung ihrer Kinder befreit und somit finanziell entlastet werden. Und auch bei der Verschiebung der Kita-Reform sind uns die Bedürfnisse der Familien besonders wichtig: So können Eltern sich darauf verlassen, dass ab dem 1.8.2020 nicht nur die Elternbeiträge gedeckelt werden, sondern auch bereits zugesagte Betreuungsplätze sicher sind und die Kinder wie geplant ihre Kita besuchen können", so Minister Dr. Garg.

Kommunale Landesverbände, die LAG der Wohlfahrtsverbände und die Landeselternvertretung begrüßen, dass das Land mit Kabinettsbeschluss vom 21.03.2020 der kommunalen Ebene Landesmittel in Höhe von 50 Millionen. Euro bereitstellt, um damit den Eltern die Zahlung der Beiträge für Kita und Kindertagespflege zu erlassen. Landeseinheitlich sollen in Schleswig-Holstein allen Eltern die Beiträge für den Zeitraum der behördlich angeordneten Beschränkungen erlassen werden und zwar unabhängig davon, ob die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, oder nicht. Dazu soll ein unbürokratisches Verfahren gewährleistet werden.

"Die kommunalen Landesverbände begrüßen die schnelle Reaktion des Landes auf die Betretungsverbote in den Kindertagesstätten und die daraus resultierenden Belastungen der Eltern. In einer Zeit, in der alle einen Beitrag zur Bewältigung der Krise zu leisten haben, ist es ein richtiges Signal, die fiskalischen Folgen staatlichen Handelns für die Eltern abzuwenden. Nun gehe es darum, ein gerechtes und unbürokratisches Verfahren zu finden, das sowohl die Eltern zügig entlastet als auch die Kommunen belastungsgerecht unterstützt", erklären die Geschäftsführer der kommunalen Landesverbände Marc Ziertmann (Städteverband Schleswig-Holstein), Jörg Bülow (Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag) und Dr. Sönke Schulz (Schleswig-Holsteinischer Landkreistag) übereinstimmend.

Auch für die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wurde für Klarheit gesorgt: Unabhängig davon, ob eine Betreuung tatsächlich stattfindet, wird die Betriebskostenfinanzierung aufrechterhalten und Kurzarbeit kann für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verhindert werden.

"Unser großer Dank geht an unsere Kolleginnen und Kollegen für den flexiblen und tatkräftigen Einsatz. Trotz der herausfordernden Umstände leisten sie durch die Notbetreuungen einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung unseres gesellschaftlichen Systems. Ebenso erleichtert sind wir, dass durch die Beibehaltung der Zuschüsse in voller Höhe die Liquidität der Kitaträger weiterhin sichergestellt ist", sagt der Vorsitzende der LAG, Michael Selck.

Die Kommunalen Landesverbände und die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände werden in gegenseitiger Abstimmung alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit eine zeitnahe Umsetzung der Elternentlastung vor Ort erfolgen kann. Sie bitten die Eltern bis dahin um etwas Geduld.

Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Teilaspekte der Kita-Reform, die zu einer Entlastung der Eltern führen, weiterhin zum 1. August 2020 umgesetzt werden sollen. Dazu gehören neben der Deckelung der Elternbeiträge auch die landesweiten Regelungen zur Geschwisterermäßigung sowie ein Bestandsschutz für bereits gemachte Platzzusagen und die bereits eingegangenen Verpflichtungen der Kitaträger, besonders in Bezug auf die Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Derzeit ist noch in Klärung, wie die Qualitätsverbesserung in den Einrichtungen zeitnah weiter gestärkt werden kann.

Die Landeselternvertretung begrüßt die Schritte des Landes zu einer kurzfristigen Entlastung der Eltern. Sie wird das Verfahren eng begleiten und mit darauf hinwirken, dass entsprechende Informationen über das vereinbarte Verfahren innerhalb ihrer Strukturen verfügbar sind.

"Es zeigt sich nun wie wertvoll die über den Reformprozess eingespielte Partnerschaft mit kurzen Abstimmungswegen, eingespielten Akteuren, gegenseitigem Verständnis und daraus resultierenden schnellen Hilfen tatsächlich ist. In dieser so nie da gewesenen Krise zeigt sich der wahre Wert gelebter Demokratie und Elternbeteiligung in Schleswig-Holstein“, so Yvonne Leidner und Axel Briege, Co-Vorsitzende der Landeselternvertretung.

Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten ist, eine unbürokratische Hilfestellung zur Entlastung der Eltern zu leisten. Eine gleichwohl rechtssichere Ausgestaltung des Verfahrens muss jedoch auch weiterhin oberste Priorität haben. Die kommunalen Landesverbände werden gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein e.V. darauf hinwirken, eine zeitnahe Umsetzung vor Ort zu erreichen, um auch Klarheiten gerade in den Fällen zu schaffen, in denen vor Ort noch keine Regelungen über Optionen einer Aussetzung der Zahlungen getroffen wurden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Eugen Witte, Patrick Kraft  |  Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel  | Tel. 0431 988-1704  |  Fax 0431 988-1977  |  E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de  | 
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