Navigation und Service

Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Minister Garg: Tests auf SARS-CoV2 bei symptomatischen Verdachtsfällen und medizinisch tätigem Personal mit Symptomen haben Priorität

Letzte Aktualisierung: 25.03.2020

KIEL. Angesichts der steigenden Nachfrage nach Testungen auf das SARS-CoV2 macht das Gesundheitsministerium auf die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) aufmerksam, anhand derer Testungen auf eine Covid-19-Erkrankung priorisiert durchgeführt werden sollen. Vor dem Hintergrund begrenzter Testkapazitäten sollen sie aufzeigen, welche Personen mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung prioritär getestet werden müssen.

Das Robert-Koch-Institut hat die klinisch-epidemiologischen Kriterien zur Verdachtsabklärung und Maßnahmen noch einmal überarbeitet und gestern (24.03.) aktualisiert herausgegeben: Demnach sind folgende Personengruppen vorrangig zu testen:

  • Personen mit respiratorischen Symptomen und Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall
  • Personen mit Hinweisen auf eine virale Pneumonie
  • medizinisch oder pflegerisch tätige Personen und auch Zugehörige einer Risikogruppe, die keinen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall hatten, aber respiratorische Symptome zeigen.

Gesundheitsminister Heiner Garg betont: "Es ist nicht möglich, sich "frei" zu testen. Ein negativer Test sagt noch nicht aus, dass keine Infektion vorliegt – sie kann während der Inkubationszeit jeden Tag auftreten und der Test somit später positiv ausfallen. Deshalb kann auch nicht jeder und jede einfach so getestet werden. Daher ist es so wichtig, dass symptomatische Personen mit bestimmten Kriterien prioritär getestet werden, um bei diesen rasch die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Es geht darum, besonders gefährdete Gruppen, schwer erkrankte und besonders auch medizinisch und pflegerisch tätige Personen vorrangig zu testen, die tatsächlich Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen. Wichtig ist dabei eine vorherige medizinisch begründete Zuweisung nach telefonischem Kontakt mit der Hausärztin oder dem Hausarzt oder über die 116117."

Wegweisend für die Priorisierung von SARS-CoV2 durch einen Nasen-Rachenabstrich und die anschließende Auswertung des Abstrichs im Labor sind die o.g. klinisch-epidemiologischen Kriterien.

Noch einmal weist das Sozialministerium auf das Vorgehen nach einem Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hin:

  • Nach Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall besteht ein Ansteckungsverdacht.
  • Bei einem Ansteckungsverdacht erfolgen Maßnahmen der Quarantäne.
  • Die Inkubationszeit, in der die Infektion in Erscheinung treten kann, beträgt bis zu 14 Tage. Das Auftreten von Symptomen wird während der Quarantäne abgewartet.
  • Bei asymptomatische Personen ist in den ersten Tagen nach der Ansteckung eine Diagnostik nicht sinnvoll, da in diesen Fällen das Virus in der Regel noch nicht nachweisbar ist.
  • Bei Auftreten erster Symptome ist eine labordiagnostische Abklärung sinnvoll.
  • Die meisten Infektionen können etwa zwischen dem 4. und dem 7. Tag nach Ansteckung festgestellt werden. Ein Testen kurz nach erfolgtem Kontakt ist daher nicht sinnvoll.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Eugen Witte, Patrick Kraft  |  Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel  | Tel. 0431 988-1704  |  Fax 0431 988-1977  |  E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de  | 
Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de  |  Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon