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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Bekämpfung Coronavirus: Weitere Anpassungen der Landesverordnung

Letzte Aktualisierung: 15.07.2020

KIEL. Angesichts der weiterhin niedrigen Infektionszahlen hat das Kabinett heute (15. Juli) die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus zum 20. Juli 2020 geändert und weitere Anpassungen im Bereich der Veranstaltungen umgesetzt ("gelbe Stufe" des Veranstaltungskonzepts).

Bei der Zulassung von Veranstaltungen gelten nunmehr folgende Regelungen:

  • Veranstaltungen mit Gruppenaktivitäten ohne dauerhafte Sitzplätze sind nun mit bis zu 150 außerhalb und weiterhin mit 50 Personen innerhalb geschlossener Räume zulässig;
  • Veranstaltungen mit Marktcharakter sind mit bis zu 500 Personen außerhalb und 250 Personen innerhalb geschlossener Räume unter erhöhten Sicherheitsanforderungen zulässig;
  • Veranstaltungen mit Sitzungscharakter sind mit bis zu 500 Personen außerhalb geschlossener Räume und mit bis zu 250 Personen innerhalb geschlossener Räume zulässig.

Für Veranstaltungen in privaten Räumen gilt weiterhin die Gleichstellung mit den Gruppenaktivitäten:

  • Veranstaltungen in privaten Räumen sind auch mit mehr als zehn Teilnehmern zulässig, sofern die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden, wie sie für Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit Gruppenaktivitäten ohne dauerhafte Sitzplätze gelten (also maximal, wie bisher 50 Personen innen und neu 150 Personen draußen).

Das Veranstaltungsstufenkonzept finden Sie als tabellarische Übersicht hier: https://schleswig-holstein.de/coronavirus-veranstaltungen 

Darüber hinaus werden Anpassungen bei den Regeln für Schwimmbäder vorgenommen, welche insbesondere für sog. Spaßbäder von Bedeutung sind. So wird ein Betrieb nun aller Bereiche/Becken unter der Voraussetzung des Vorhaltens eines Hygienekonzepts ermöglicht. Hier gelten die besonderen Anforderungen an die Hygiene nach § 4 der Landesverordnung. Sofern es das Hygienekonzept ermöglicht, dass mehr als 250 Gäste gleichzeitig im Bad anwesend sein können, hat der Betreiber das Hygiene-konzept vor Betriebsaufnahme der zuständigen Behörde, d.h. dem örtlichen Gesundheitsamt, anzuzeigen.

Die Anpassung der Landesverordnung ist vor dem Hintergrund des aktuell niedrigen Infektionsgeschehens vertretbar. Freiheitsrechte sind nur solange wie notwendig zu beschränken.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Eugen Witte, Patrick Kraft | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk

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