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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Landesregierung informiert zu Risikogebieten

Letzte Aktualisierung: 26.06.2020

KIEL. Seit gestern gilt die angepasste Quarantäne-Verordnung für Einreisende nach Schleswig-Holstein auch aus dem Inland. Wie mitgeteilt finden Einreisende unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/coronavirus-einreise im Internet die gültigen Regelungen: Wer in einem Risikogebiet war und nach Schleswig-Holstein einreist, muss grundsätzlich für eine Einreise einen negativen Coronatest vorweisen können, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise ausgestellt wurde oder nach Einreise 14 Tage in Quarantäne gehen sowie sich beim Gesundheitsamt melden.

Maßgeblich dafür ist im Regelfall, ob in den jeweiligen Kreisen oder kreisfreien Städten mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Dafür werden die aktuell veröffentlichten Werte das Robert Koch-Instituts zu Grunde gelegt.

Auf der Internetseite der Landesregierung finden Einreisende auch die Risikogebiete. 

 Derzeit sind folgende Risikogebiete bestimmt: Kreis Gütersloh In der Vergangenheit waren als Risikogebiete ausgewiesen: Kreis Warendorf (25.6.)

Wer sich innerhalb der Zeit, in der ein Kreis/kreisfreie Stadt als Risikogebiet ausgewiesen war, dort aufgehalten haben, darf weiterhin nur mit einem negativen Test nach Schleswig-Holstein einreisen oder muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben sowie sich beim Gesundheitsamt melden. Liegt der letztmalige Aufenthalt in einem (damaligen) Risikogebiet länger als 14 Tage zurück, hat das keine Auswirkung mehr auf eine Einreise.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Eugen Witte, Patrick Kraft | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk

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