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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Coronavirus: Anpassung bei den Verordnungen – Gleichbehandlung von Einreisenden aus dem In- und Ausland Lockerungen bei Veranstaltungen und Gastronomie

Letzte Aktualisierung: 23.06.2020

LÜBECK/KIEL. Die Landesregierung hat heute (23. Juni) auf ihrer Kabinettssitzung in Lübeck beschlossen, die Quarantäneverordnung des Landes zu ergänzen. Zukünftig sollen sich auch Reisende innerhalb Deutschlands, die aus einem Gebiet mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen nach Schleswig-Holstein einreisen, in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Dazu begeben sie sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft, um sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Nicht zur Absonderung geeignet sind beispielsweise Campingplätze, Jugendherbergen und alle sonstigen Einrichtungen mit sanitären Gemeinschaftseinrichtungen, welche diese Person benutzen müsste.

Die ergänzte Verordnung soll am morgigen Mittwoch beschlossen werden. Die Ergänzung ist eine Reaktion auf die Ereignisse in Nordrhein-Westfalen. Schleswig-Holstein strebt gleichwohl ein bundeseinheitliches Vorgehen an. Dazu wird es Mittwoch auf Ebene der Gesundheitsminister eine Telefonkonferenz geben.

Ebenfalls in Lübeck haben die Spitzen der Koalition weitere Lockerungen auf den Weg gebracht. Diese sollen am Freitag im Kabinett beschlossen werden und zum 29. Juni in Kraft treten. Die Zahl der Neuinfektionen liegt in Schleswig-Holstein weiterhin auf niedrigem Niveau. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, weitere Lockerungen umzusetzen.

So sollen ab kommenden Montag auch Veranstaltungen im privaten Raum unter bestimmten Bedingungen mit bis zu 50 Personen erlaubt sein. Das kann zum Beispiel das Grillen mit Freunden im eigenen Garten sein. Der Gastgeber muss dann unter anderem die Kontaktdaten seiner Gäste erfassen und diese für vier Wochen aufbewahren. Die Reduzierung der Aufbewahrungsfrist gilt grundsätzlich.

Für die neue Verordnung sind auch weitere Lockerungen für die Gastronomie geplant: So sollen die bislang in der Verordnung geltenden Beschränkungen der Öffnungszeiten von 5 bis 23 Uhr entfallen. Auch ein Buffetangebot soll wieder möglich sein. Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Alle nun anstehenden Schritte können wir nur gehen, weil die Menschen in Schleswig-Holstein so diszipliniert sind. Ich hoffe, dass die neuen Freiheiten weiterhin so verantwortungsvoll genutzt werden. Vergessen Sie bitte auch bei schönem Wetter und dem verdienten Feierabendgetränk nicht die immer noch
nötigen Abstands- und Hygieneregeln.“

Die Spitzen der Koalition haben sich des Weiteren auf ein Inkrafttreten der nächsten Stufen des bereits kommunizierten Veranstaltungsstufenplans verständigt.

-  Veranstaltungen mit über 250 Personen sind untersagt. Sollte die Zahl der Neuinfektionen in Schleswig-Holstein auf dem aktuell niedrigen Niveau bleiben, könnten am 20. Juli weitere Lockerungen in Kraft treten. Weitere Schritte sollen am 10. und 31. August folgen

-   Veranstaltungen mit Gruppenaktivitäten ohne dauerhafte Sitzplätze sind neu mit bis zu 50 Personen unter Auflagen auch in geschlossenen Räumen möglich

-   Veranstaltungen mit Marktcharakter sind nun statt mit 100 Personen mit bis zu 250 Personen außerhalb und mit bis zu 100 Personen unter Auflagen innerhalb geschlossener Räume zulässig

-  Sportdarbietungen bleiben weiterhin auf den Außenbereich beschränkt

Den ergänzten Veranstaltungsstufenplan finden Sie hier: https://schleswig-holstein.de/coronavirus-veranstaltungen

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Eugen Witte, Patrick Kraft | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk

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