KIEL. Das Land Schleswig-Holstein und die kommunalen Landesverbände haben heute (9. April) einen "Letter of Intent" über Absprachen von Zwischenlösungen für den Kita-Bereich bis zum 31. Dezember 2020 unterzeichnet. Für zwei wesentliche Eckpunkte wurde ein landesweit abgestimmtes Verfahren vereinbart:
Verschiebung des Kitareformgesetzes um fünf Monate, sodass diese erst zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt.
Gleichwohl einigen sich Land und Kommunale Landesverbände auf Einzelpunkte, um bestimmte Inhalte der Reform bereits zum 1. August 2020 umzusetzen. So wird die Elternentlastung in Form des Beitragsdeckels, inkl. Verbesserungen bei Geschwisterermäßigung und Sozialstaffel, Mindestvergütung für Kindertagespflegepersonen sowie die Nutzung der Kita-Datenbank umgesetzt. Die für Qualität im Haushalt bereitstehenden Mittel werden für weitere Verbesserungen des Fachkraft-Kind-Schlüssels, Leitungsfreistellung und Verfügungszeiten noch in diesem Jahr eingesetzt. Zusätzlich wurde auch vereinbart, dass bereits den Eltern zugesagte Plätze in einer auswärtigen Einrichtung wahrgenommen werden dürfen.
"Wir erreichen mit dieser Vereinbarung nicht nur, dass die dringende Entlastung von Elternbeiträgen weiterhin planmäßig umgesetzt wird, sondern wir schaffen auch für die Einrichtungen und die Kommunen Klarheit darüber, was wir als Land im Kita-Bereich trotz der Verschiebung noch in diesem Jahr erreichen wollen
", so Minister Dr. Garg.
Eine Kostenausgleichsregelung zwischen Land und Kommunen zur Freistellung von Elternbeiträgen für Krippe, Kita, Hort und Kindertagespflege für zwei Monate.
Die Kommunen verpflichten sich, allen Trägern von Kindertageseinrichtungen das durch den Wegfall der Elternbeiträge entstandene Defizit für den Zeitraum von zwei Monaten auszugleichen, wobei Kurzarbeitergeld gegengerechnet wird. Die Kreise und kreisfreien Städte verpflichten sich, die Eltern von Kindern in vom örtlichen Träger erlaubter Kindertagespflege ebenfalls von vertraglich geschuldeten Elternbeiträgen freizustellen. Das Land stellt den Kommunen zur Kompensation Landesmittel zur Verfügung, wobei man von einer Größenordnung von etwa 50 Millionen Euro ausgehen kann.
"Wir schaffen mit der Absichtserklärung zügig Planungssicherheit für Eltern und Kommunen und beschreiben einen Konsens zwischen Land und Kommunen in Reaktion auf die aktuellen Herausforderungen. Dieser Konsens bietet auch für den Landtag eine gute Grundlage für seine weiteren Beratungen und Entscheidungen
", erklärte Marc Ziertmann, Geschäftsführer des Städteverbandes stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände (Städteverband Schleswig-Holstein, Schleswig-Holsteinischer Landkreistag, Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag).
Das Land wird die den Kreisen und kreisfreien Städten gewährten Zuschüsse zu den Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach § 25 KiTaG nicht zurückfordern. Das Krippengeld von 100 Euro wird in den betroffenen Monaten, trotz vollständigem Erlass der Elternbeiträge, weiterhin gewährt. Diese Überzahlung wird allerdings durch den Wegfall der gleichen Leistung im Juni und Juli wieder ausgeglichen.
Für die offenen schulischen Ganztagsangebote (OGS) wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein eigenes Verfahren finden, welches direkt mit den Trägern der schulischen Angebote abrechnet.
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