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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Kabinett beschließt Vorhaltekostenpauschale für Reha-Einrichtungen, die zu Entlastungskrankenhäusern bestimmt werden

Letzte Aktualisierung: 06.04.2020

KIEL. Auf Vorschlag von Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg hat die Landesregierung heute (6. April) der Gewährung einer Vorhaltekostenpauschale für Reha-Einrichtungen, die nach § 22 KHG (neu) zu Entlastungskrankenhäusern bestimmt sind, zugestimmt. "Mit der Corona-Krise steht die Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein vor großen Herausforderungen. Dabei kommt es sowohl auf eine gute Versorgung der Covid-19-Patientinnen und -Patienten wie auch auf die Aufrechterhaltung der allgemeinen stationären Versorgung an", so Minister Garg. Um eine auskömmliche Vorhaltung von Bettenkapazitäten in Krankenhäusern zu gewährleisten, sollen Reha-Einrichtungen als sogenannte "Entlastungskrankenhäuser" für "nicht-Covid-19-Patienten" genutzt werden können.

Grundlage dafür ist das am 27. März in Kraft getretene Covid-Krankenhausentlastungsgesetz. Dieses ermöglicht es den Ländern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu bestimmen, in denen Patienten, die einer nicht aufschiebbaren akutstationären Krankenhausversorgung bedürfen, versorgt werden können.

Das Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein hat hiervon bereits in der vergangenen Woche Gebrauch gemacht und insgesamt 14 Reha-Einrichtungen mit einer Gesamtbettenkapazität von derzeit 496 Betten ausgewiesen. Für jede Reha-Klinik wurden zunächst nur Teil-Kapazitäten als Entlastungskrankenhäuser ausgewiesen.

Zu Entlastungskrankenhäusern bestimmte Reha-Einrichtungen müssen das Personal zumindest für die bestimmten Bettenkapazitäten vorhalten. Von den Krankenkassen erhalten diese Kliniken eine pauschale Vergütung, die Krankenkassen und Krankenhäuser auf Bundesebene vereinbaren werden. Für leerstehende Betten dieser Kontingente werden hingegen nur 60 Prozent der durchschnittlichen Vergütung des Vorjahres gewährt. Diese Regelung ist zwar ein wichtiger Beitrag, reicht aber nicht aus, um die Vorhaltung dieser Betten zu akzeptablen wirtschaftlichen Konditionen für die Klinik zu ermöglichen. Daher wird das Land für diese Bettenkapazitäten zusätzlich eine Vorhaltepauschale in Höhe von 50 Euro pro Bett und Tag hierfür an die Kliniken zahlen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Eugen Witte, Patrick Kraft  |  Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel  | Tel. 0431 988-1704  |  Fax 0431 988-1977  |  E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de  | 
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