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Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein : Thema: Ministerien & Behörden

Der Denghoog

Aktuelle Informationen zum Megalithgrab auf Sylt

Letzte Aktualisierung: 23.05.2019

Was ist der Denghoog?

Der Denghoog auf der Insel Sylt ist eine Grabanlage aus der Jungsteinzeit. Es handelt sich um eine ovale, aus zwölf großen Findlingen erbaute und von einem Erdhügel überdeckte Steinkammer. Die Kammer war über einen, ebenfalls aus Findlingen erbauten, 6 m langen Gang betretbar. Dieses auch als Großstein- oder Megalithgrab bezeichnete Bauwerk wurde um 3200 v. Chr. von bäuerlich lebenden Dorfgemeinschaften errichtet. Da hier wiederholt Tote bzw. deren Knochen bestattet oder abgelegt wurden, werden diese oder vergleichbare Anlagen als Familien- oder Kollektivbegräbnisse gedeutet. Beigaben in Form von Keramikgefäßen (möglicherweise mit Speisen und Getränken), Steinwerkzeugen (vor allem geschliffene Beile aus Feuerstein) und Bernsteinschmuck deuten auf einen Grabritus, der den Glauben an ein Leben nach dem Tod nahelegt.

Als sichtbare Monumente behielten solche Grabanlagen lange ihre Bedeutung. Sie erhielten oft Eigennamen, wie im Falle des Denghoogs. Das bedeutet im Sylter Nordfriesisch, dem Sölring, „Thinghügel“ (Deng: Thing; Hoog: Hügel). Die Bezeichnung spiegelt eine spätere Nutzung des Hügels als Versammlungsstätte wider. Vielfach ranken sich auch Sagen um solche Großstein- oder Hünengräber.

Die Steinkammer des Denghoogs wurde im Jahr 1868 erstmals durch den Hamburger Geologen Ferdinand Wibel untersucht. Seitdem ist die Grabanlage, wie der damalige Landeskonservator Heinrich Handelmann schreibt, „eine Wallfahrtsstätte der Touristen und Badegäste geworden“. Wenige Jahre später erfasste Handelmann den Denghoog erstmals mit dem Ziel, ihn als gelistetes Steindenkmal besser zu schützen. Über 100 Jahre später, im Jahr 1982, wurde der verstürzte Gang, unter Leitung von Joachim Reichstein, erneut untersucht und wieder aufgebaut.

 

Gibt es neben dem Denghoog auf Sylt andere Megalithgräber?

Auf Sylt gibt es elf weitere, besonders gut erhaltene Megalithgräber. In ganz Schleswig-Holstein sind noch über 400 Großsteingräber erhalten geblieben. Der größte Teil der ursprünglich vorhandenen Grabanlagen wurde jedoch insbesondere seit dem 19. Jahrhundert zerstört. Man entnahm die Steine für den Haus- oder Straßenbau oder räumte die Gräber im Rahmen der Flurbereinigung, um die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu vergrößern.

 

Warum ist der Denghoog wichtig?

Der Denghoog ist ein großes und besonders gut erhaltenes Großsteingrab. Solche Denkmale prägen nicht nur Sylt, sondern darüber hinaus das Land Schleswig-Holstein sowie den norddeutschen und dänisch-südschwedischen Raum. Der Denghoog war ursprünglich eines der wenigen, noch von einem Erdhügel bedeckten Ganggräber; ein Zustand, der nach den genannten Untersuchungen wiederhergestellt wurde. Denkmalrechtlich gesehen, ist daher seine Erhaltung aufgrund des besonderen kulturgeschichtlichen und wissenschaftlichen Wertes im öffentlichen Interesse.

Seit der Ausgrabung im 19. Jahrhundert ist das Interesse am Denghoog groß. Daher ermöglicht man seit den 1930er Jahren Besuchern die Besichtigung der Grabkammer. Heute betreut der Kultur- und Heimatverein Sölring Foriining e.V. (http://soelring-foriining.de/) das archäologische Kulturdenkmal und sorgt dafür, dass es erhalten, gepflegt und öffentlich zugänglich bleibt. Eine Besichtigung der 3 m x 5 m großen und bis 1,90 m hohen Steinkammer ist nach wie vor ein beeindruckendes Erlebnis.

Ein Kartenausschnitt aus dem Archäologie-Atlas SH mit dem Denghoog
Ein Kartenausschnitt aus dem Archäologie-Atlas SH mit dem Denghoog

Wie wird der Denghoog geschützt?

In Schleswig-Holstein sind über 5.000 archäologische Denkmale und deren Umgebung geschützt. Dazu gehört auch der Denghoog. Er ist eines der archäologischen Kulturdenkmale, die in die Denkmalliste eingetragen sind. Alle archäologischen Denkmale der Denkmalliste sind im Internet unter folgender Adresse über den Atlas Nord auf der Karte zu sehen.

Archäologie-Atlas SH

Die meisten Grundstücke mit archäologischen Kulturdenkmalen, die unterschiedlichen Schutzauflagen unterliegen, sind in Privat- oder Gemeindebesitz. Der Schutzstatus ist auch im Grundbuch verankert. Jeder Eigentümer ist über die Schutzauflagen informiert. Das Grundstück des Denghoog liegt im Eigentum des Vereines Sölring Foriining e.V.

Veränderungen an einem in die Liste eingetragenen Kulturdenkmal oder in seiner Umgebung sind genehmigungspflichtig. Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) prüft als zuständige obere Landesbehörde in jedem beantragten Einzelfall, ob ein Bauvorhaben in ein Denkmal oder seine Umgebung eingreifen könnte. In die Einzelfallprüfung werden verschiedene Kriterien, wie beispielsweise der Erhaltungszustand des Denkmals, seine Sichtbarkeit in der Kulturlandschaft, eine mögliche historische Verbindung mit anderen Denkmalgruppen, mit einbezogen.

Zerstört ein solcher Eingriff die Denkmalsubstanz oder verändert er die Umgebungswirkung des Denkmals wesentlich, kann keine Genehmigung erteilt werden. Alternativ kann eine Genehmigung mit einschränkenden Auflagen versehen sein. Dies geschieht auch am Denghoog.

 

Was ist am Denghoog geplant?

Im Falle des Denghoogs auf Sylt liegt ein Bauantrag für das Grundstück hinter der jungsteinzeitlichen Grabanlage vor. Das bestehende Gebäude soll abgerissen werden und ein größerer Neubau entstehen, der auch Ferienwohnungen beinhalten soll.

Das geplante Objekt dehnt sich etwas weiter nach Südwesten aus als das Bestandsgebäude, behält aber weiterhin den bestehenden Abstand von ca. 16 m zum Rand des Grabhügels. Das neue Gebäude soll auch einen Keller beinhalten. Der Keller ist mit ca. 500 m² Fläche innerhalb des Baufensters geplant. Damit ragt er auf der dem Denkmal abgewandten Seite über die oberirdischen Gebäudeteile hinaus. Der Keller wird also nicht dichter an den Denghoog heranreichen als das geplante Gebäude. Auch wird der Umgebungsbereich nicht wesentlich verändert. Für die vier Wohneinheiten sind acht Parkstellplätze vorgesehen.

Im Jahr 2012 hat die Gemeinde den Bebauungsplan Nr. 7 „Am Dorfteich“ für diesen Bereich der Ortschaft Wenningstedt verabschiedet. Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein hat als Träger öffentlicher Belange (TÖB) auf das Kulturdenkmal Denghoog und zwei weitere archäologische Fundstellen hingewiesen. Diese Informationen wurden in den B-Plan übernommen.

Der beantragte Neubau hält sich an das vorgegebene Baufenster und andere Bestimmungen des B-Planes. Um nach Baurecht zu genehmigen, fehlt die Erschließung des Grundstückes durch eine öffentliche Straße. Eine Ausnahme von dieser Regelung kann mit Einverständnis der Grundstückseigentümer der Wegeflächen und im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt werden. Eine Zufahrt wäre über den vorhandenen Fahrradweg entweder nach Norden zur Straße Am Osetal oder nach Süden zur Straße Bi Kiar möglich.

 

Gibt es schon eine Baugenehmigung?

Die Baugenehmigung für das Vorhaben am Denghoog wurde beim Kreis Nordfriesland beantragt. Die zuständige Baubehörde prüft das beantragte Vorhaben nach Bau- und Planungsrecht und bündelt alle anderen notwendigen Genehmigungen anderer Fachbehörden. Da hier, wie im Bebauungsplan bekanntgegeben, eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich ist, kann die Baubehörde ohne diese denkmalrechtliche Genehmigung die Baugenehmigung nicht erteilen.

Alle öffentlichen Belange sind stets Teil einer Planung und werden gegeneinander und gegen die privaten Interessen des Vorhabenträgers abgewogen.

Die denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit konnte bisher aufgrund fehlender Unterlagen nicht geprüft werden. Um über die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens zu entscheiden, muss das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein die Auswirkungen der konkreten Planung auf das Denkmal prüfen. Dieses umfasst die Auswirkungen auf die Denkmalsubstanz und auf dessen Umgebung.

Eine privat- und baurechtlich gültige Erschließung des Grundstückes konnte bisher nicht vorgelegt werden. Mithilfe eines bauingenieurtechnischen Gutachters werden beispielsweise die von der Baustelle oder der Baustraße baubedingt ausgehenden möglichen Erschütterungen und deren Auswirkungen auf den Denghoog geprüft und etwaige Schutzmaßnahmen eingefordert. Dies ist auch bei vielen anderen Baustellen, beispielsweise im städtischen Bereich, mit umgebender Bausubstanz üblich. Erst wenn vom Antragsteller diese Unterlagen eingereicht worden sind, kann das Vorhaben nach schleswig-holsteinischem Denkmalrecht vom ALSH geprüft werden. Ein eventueller Schaden am Denkmal soll grundsätzlich ausgeschlossen werden.

 

Kann das Bauvorhaben laut Denkmalschutzgesetz genehmigt werden?

Im Rahmen von Planungsprozessen können Voranfragen zur Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben und deren Rahmenbedingungen gestellt werden. Eine solche Anfrage wurde im Falle des Bauvorhabens am Denghoog bearbeitet. Grundsätzlich wurde vom Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein eine denkmalrechtliche Genehmigung in Aussicht gestellt, wenn die folgenden Auflagen erfüllt werden:

  1. Das neue Gebäude darf nicht höher als das Bestandsgebäude werden.
  2. An der Grundstücksgrenze zum Denghoog hin muss ein Gehölzstreifen erhalten und weiter ausgebaut werden.

Diese beiden Auflagen dienen dem Schutz der Umgebungswirkung des Denkmals und sollen dessen Attraktivität (Erlebniswert) erhalten.

  1. Der baubedingte Verkehr und der Maschineneinsatz bei der Baumaßnahme dürfen die Statik des Denkmals nicht gefährden. Das Gefährdungspotenzial und notwendige Sicherungsmaßnahmen müssen durch einen Gutachter eingeschätzt und vorgeschlagen werden. Auf dieser Grundlage prüft das Archäologische Landesamt unter Hinzuziehung von Sachverständigen die Maßnahme und legt Schutzmaßnahmen fest.
  2. Die PKW-Zufahrt zum Grundstück darf nicht über den Fahrradweg in südlicher Richtung verlaufen, da diese Route über den Fuß des Grabhügels führt. Der zu erwartende Verkehr über den unbefestigten Weg lässt einen Schaden an der Denkmalsubstanz erwarten.

Diese Auflagen dienen dem direkten Schutz der Grabanlage vor Zerstörung und Schäden.

Diese bereits bei der Voranfrage genannten Auflagen machen die Vorhabenträger auf die denkmalrechtlichen Probleme aufmerksam. Dadurch wird die Einbeziehung der Vorgaben in die Planung von Beginn an ermöglicht.

Eine gültige denkmalrechtliche und baurechtliche Genehmigung hängt von der Einhaltung der Auflagen ab. Die endgültigen Nebenbestimmungen zu einer möglichen Genehmigung können natürlich erst nach Vorlage der vollständigen Planungs- und Gutachterunterlagen nach dem dann aktuellen Sachstand festgelegt werden.

 

Kommt auf Sylt Baurecht vor Denkmalschutz?

In ganz Schleswig-Holstein gelten die Landesgesetze (sowie die Bundesgesetze und das Grundgesetz). Es gibt verschiedene Rechtsgebiete mit entsprechenden Fachgesetzen, die gleichberechtigt nebeneinanderstehen und die Wahrnehmung fachlicher Interessen regeln. Dementsprechend kann laut Baurecht eine Baugenehmigung nur erteilt werden, wenn die Fachgesetze (und damit auch das Denkmalschutzgesetz) beachtet werden.

Im Falle des Bauvorhabens am Denghoog ist eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich, ohne die keine Baugenehmigung erteilt werden darf. Die denkmalrechtliche Genehmigung erteilen die Denkmalschutzbehörden. Die Baugenehmigung erteilt die Baubehörde. Die zuständigen Behörden stehen in Kontakt miteinander und stimmen sich ab.

 

Warum gibt es keine Schutzzone am Denghoog?

Im Denkmalschutzgesetz SH wird der Umgang mit Denkmalen und deren Umgebung geregelt. Es gibt Denkmale und Schutzzonen (§2 Abs. 1 und 2). Der Denghoog ist ein archäologisches Kulturdenkmal, das in die Denkmalliste eingetragen ist. Die Denkmale der Denkmalliste sind in ihrer eigenen Substanz geschützt und auch über die Veränderungen in ihrer Umgebung muss eine Genehmigung eingeholt werden. Schutzzonen sind Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete, die räumlich ausgedehnte Kulturdenkmale umfassen. Auch in Grabungsschutzgebieten bedürfen alle Maßnahmen, die geeignet sind, Denkmale zu beschädigen, der Genehmigung. Da der Denghoog auf der Denkmaliste steht, hat er, rechtlich gesehen, den bestmöglichen Schutz bzw. die höchste Schutzkategorie. Ein Grabungsschutzgebiet am Denghoog würde keine besseren rechtlichen Schutzmöglichkeiten einräumen, als bisher ohnehin bestehen.

Archäologie-Atlas SH

 

Muss der B-Plan Nr. 7 von Wenningstedt geändert werden?

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist ein planungs- und baurechtliches Instrument, auf dessen Grundlage die Gemeinden ihre Vorstellungen von der Weiterentwicklung in ihrer Kommune selbst bestimmen können. Dabei arbeiten sie mit der Kreisverwaltung und der Behörde für Landesplanung zusammen. Während der Erarbeitung hat jeder Bürger das Recht, seine Einwände einzubringen. Auch die Träger öffentlicher Belange (TÖB) werden angehört. Das sind verschiedene Behörden, beispielsweise für Emissionsschutz, für Naturschutz, für Wasserschutz oder auch für Denkmalschutz. Verschiedene Interessen werden abgewogen.

Durch den Schutzstatus des Denghoogs als in die Denkmalliste eingetragenes archäologisches Kulturdenkmal muss, unabhängig von den Bestimmungen im B-Plan, für den geplanten Neubau eine denkmalrechtliche Genehmigung eingeholt werden.

Um den Schutz des Denghoogs zu gewährleisten, muss der B-Plan also nicht geändert werden.

 

Wo kann ich im Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein (DSchG SH) nachlesen?

Den Gesetzestext finden Sie hier

Denkmalschutzgesetz

 

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