Das Land Schleswig-Holstein setzt seit Einführung des ersten Denkmalschutzgesetzes Ende der 1950er-Jahre auf eine planungsorientierte archäologische Denkmalpflege. Dieser Ansatz zielt auf einen nachhaltigen Umgang mit dem archäologischen Erbe, der auf einer frühzeitigen Einbindung in Planungsprozessen auf allen Ebenen der Landesplanung basiert.
Gemäß Denkmalschutzgesetz ist das Amt Träger öffentlicher Belange und für die Prüfung der genehmigungspflichtigen Maßnahmen zuständig. In Zusammenarbeit mit den Abteilungen 2 und 4 prüft die Abteilung 3 des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein alle Maßnahmen in Denkmalbereichen und deren Umgebung, die Auswirkungen auf den Denkmalwert haben, alle Maßnahmen in Grabungsschutzgebieten und, insofern vorhanden, in Welterbestätten sowie Erdeingriffe in Bereichen, an denen sich Denkmale befinden oder wo den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Denkmale befinden. Konkret werden z. B. Bauanträge, Flächennutzungs- oder Bebauungsplanänderungen geprüft. Die Abteilung legt in enger Abstimmung mit der Behördenleitung und der Abteilung 4 Praktische Archäologie den jeweiligen Untersuchungsrahmen fest.
Daneben engagiert sich das Land Schleswig-Holstein in der Trilateralen Wattenmeer-Zusammenarbeit und der Baltic Sea Cooperation. Neben der Kooperation im Bereich der archäologischen Forschung ist die Abstimmung und Zusammenarbeit im Bereich der archäologischen Bauleitplanung ein wichtiges Thema. Dies gilt insbesondere für Zusammenarbeit im Umfeld der Küstengewässer und darüber hinaus. Zentrales Thema ist hier die Abstimmung der raumplanerischen Zusammenarbeit.
Für die Denkmale Haithabu und Danewerk, die seit 2018 als UNESCO-Welterbe eingetragen sind, ist das "Welterbebüro und Site Management Haithabu und Danewerk" verantwortlich.
Kontakt:
Matthias Maluck M.A. | 04621 387-36 | matthias.maluck@alsh.landsh.de
Projekt
Moorvernässungen in Schleswig-Holstein
Tobias Reuter M.SC. | 0151 18017058 | tobias.reuter@alsh.landsh.de