Navigation und Service

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein : Thema: Ministerien & Behörden

Abteilung 2 Denkmalschutz/Landesaufnahme

Die Abteilung 2 Denkmalsschutz/Landesaufnahme befindet sich in der Hauptstelle Schleswig.

Letzte Aktualisierung: 24.04.2015

Die Abteilung 2 Denkmalschutz/Landesaufnahme des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) als obere Denkmalschutzbehörde ist für die Erfassung, den Schutz und den langfristigen Erhalt von archäologischen Kulturdenkmalen zuständig.

Abteilung 2

Die Denkmallisten
- jetzt zum Herunterladen

Die Grabhügel "Tweebargen" liegen in der Gemeinde Dannewerk.
Die Grabhügel "Tweebargen" liegen in der Gemeinde Dannewerk.


Aufgrund der Landesverordnung über die Denkmallisten für Kulturdenkmale vom 10. Juni 2015 (GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 224-11-6) sind alle Denkmale mit besonderem geschichtlichen, wissenschaftlichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wert sowie Schutzzonen (sogenannte Grabungsschutzgebiete) in Form einer Liste zu führen und zu veröffentlichen.

Grabungsschutzgebiete sind Schutzzonen, die aufgrund ihres einzigartigen Bodenarchivs in Form seltener archäologischer Befunde oder solcher von wissenschaftlich hohem Wert, vor einer Zerstörung zu bewahren sind.

Denkmallisten unbeweglicher archäologischer Kulturdenkmale des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein

Denkmalliste Dithmarschen (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Flensburg (PDF, 788KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Herzogtum Lauenburg (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Kiel (PDF, 544KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Neumünster (PDF, 839KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Nord- und Ostsee (PDF, 806KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Nordfriesland (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Ostholstein (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Pinneberg (PDF, 735KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Plön (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Rendsburg-Eckernförde (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Schleswig-Flensburg (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Segeberg (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Steinburg (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste Stormarn (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalliste für Schutzzonen des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein

Denkmalliste für Schutzzonen des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (PDF, 14 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Denkmalschutz

Die Abteilung 2 Denkmalschutz/Landesaufnahme des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) als obere Denkmalschutzbehörde ist für die Erfassung, den Schutz und den langfristigen Erhalt von archäologischen Kulturdenkmalen zuständig.

Schutz von unbeweglichen Kulturdenkmalen

Sie führt auf Basis des § 8 DSchG das nachrichtliche Verzeichnis der unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmale. Landesweit (exkl. Lübeck) sind das derzeit rund 5000 überwiegend oberirdisch sichtbare und damit unmittelbar erlebbare Zeugnisse unserer Geschichte.

Die Lembecksburg auf Föhr, Kreis Nordfriesland
Die Lembecksburg auf Föhr, Kreis Nordfriesland

Diese Denkmale umfassen vor allem Grabanlagen, Befestigungs- und Burganlagen, Deiche, Ringtränken und Warften. Gleichberechtigt stehen Kleindenkmale wie Schalensteine, Rechtssteine (historische Grenzsteine, Jagdsteine, Sühnesteine etc.), historische Grablegen der deutsch-dänischen Kriege und auch Relikte aus der Zeit des Dritten Reiches.

Es liegt auf der Hand, dass all diese, oftmals monumentalen Kulturdenkmale, durch ihr Erscheinungsbild und ihre topografische Lage auch eine starke, jedoch stets individuelle Ausstrahlung auf ihre Umgebung besitzen und unsere Kulturlandschaften prägen.

Das erklärte Ziel des Denkmalschutzes ist es, die eingetragenen Kulturdenkmale möglichst authentisch für nachfolgende Generationen zu bewahren. Untersuchungen, die einen bisherigen Verlust an Denkmalsubstanz bis zur Errichtung des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 1958 zu quantifizieren suchen, haben gezeigt, dass in Schleswig-Holstein nur noch rund 5% der um 1830 dokumentierten oberirdisch sichtbaren Kulturdenkmale erhalten sind.

Genehmigungspflichtige Maßnahmen

Der Denkmalschutz erfordert daher einen langfristigen, respektvollen Umgang mit den verbliebenen, unwiederbringlichen Zeugnissen der Vergangenheit. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber mit § 12 DSchG (genehmigungspflichtige Maßnahmen) eine Genehmigungspflicht für alle Maßnahmen eingeführt, die zu einer Vernichtung oder Veränderung eines archäologischen Kulturdenkmals oder seines Umgebungsbereiches führen könnten. Diese Genehmigungspflicht gilt auch für Instandsetzungen an oder von Denkmalen. Genehmigungsbehörden sind hier die unteren Denkmalschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.

Bronzezeitlicher Grabhügel bei Kahlebygaard, Kreis Schleswig-Flensburg
Bronzezeitlicher Grabhügel bei Kahlebygaard, Kreis Schleswig-Flensburg

Fortschreitende Raumansprüche durch Bebauung, Infrastrukturausbau, Abbauvorhaben und in starkem Maße der Ausbau von erneuerbaren Energien greifen immer weiter auf die vielfältig in die charakteristischen schleswig-holsteinischen Landschaftsräume eingebundenen Denkmale und ihre ursprünglichen, individuellen und wertbestimmenden Umgebungsbereiche über. Umso mehr ist hier der einsichtige, einvernehmliche und als Kooperationsprinzip bezeichnete Umgang zwischen Denkmalschutzbehörden und Vorhabenträgern gefordert, um auch nachfolgenden Generationen möglichst authentisch ihr archäologisches Erbe hinterlassen zu können.

Vertrauensleute - ohne sie geht es nicht

Als genauso wichtig ist in diesem Zusammenhang auch das ehrenamtliche Engagement der Vertrauensleute für Kulturdenkmale zu erwähnen, die von den unteren Denkmalschutzbehörden und dem ALSH betreut werden. Sie sind mit der Überprüfung der ihnen anvertrauten Denkmale betraut.

Die Sensibilisierung von Denkmaleigentümern und sonstigen Verfügungsberechtigten, Bürgern und Gemeindevertretern für die Belange des Denkmalschutzes gehört ebenso zu ihren Aufgaben, sodass oftmals Pflege- und Inwertsetzungsmaßnahmen an Denkmalen durch die Vertrauensleute vor Ort initiiert werden können. Das flexible Grabungsteam des Fachdezernates Denkmalschutz/Inventarisation begleitet diese Maßnahmen nach Absprache.

Kontakt: Dipl. Prähist. Eicke Siegloff | Tel. 04621 387-62 | eicke.siegloff@alsh.landsh.de

Dr. Astrid Tummuscheit | Tel. 04621 387-16 | astrid.tummuscheit@alsh.landsh.de

Archäologische Landesaufnahme

Seit über 80 Jahren werden in Schleswig-Holstein Funde und Fundstellen in der archäologischen Landesaufnahme zentral registriert.

Die archäologische Landesaufnahme ist eine der zentralen Aufgaben des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein. Sie ist Teil der Abteilung 2 Denkmalschutz/Landesaufnahme.

Seit über 80 Jahren werden in Schleswig-Holstein Funde und Fundstellen in der archäologischen Landesaufnahme zentral registriert. Der Datenbestand umfasst derzeit rund 60.000 Fundstellen aus rund 120.000 Jahren Menschheitsgeschichte Schleswig-Holsteins und wird ständig erweitert. Seit 2002 werden die Datenformulare gescannt, seit 2003 die Daten digital erfasst und in das geografische Informationssystem (AGIS-SH) eingespeist.

Axt aus Felsgestein
Trichterbecherzeitliche Axt aus Felsgestein

In der Kartei der archäologischen Landesaufnahme werden alle relevanten Daten aufgenommen, bewahrt und ergänzt. Ob es sich um auf dem Acker gefundene Einzelobjekte wie Flintbeile, um Schiffswracks oder ganze Burganlagen handelt, alle archäologischen Einzelfunde und Fundstellen werden ortsgenau kartiert und mit Beschreibungen, Fotos und Zeichnungen versehen.

Dieser Datenbestand ist die Grundlage für planungsrechtliche Stellungnahmen und denkmalpflegerische Arbeiten sowie die Basis für wissenschaftliche Forschungsarbeiten zur schleswig-holsteinischen Archäologie.

Von besonderer Bedeutung sind die Fundmeldungen, die von ehrenamtlichen Sammlern und anderen Findern dem Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein gemeldet werden. Nur so gelingt es, die archäologische Landesaufnahme ständig zu ergänzen.

Kontakt: Maja Schneider | landesaufnahme@alsh.landsh.de | Tel. 04621 387-50

Fundmeldeformular  (PDF, 12KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon