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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Gerichtsgebühren

Gerichtskosten, Streitwert und außergerichtliche Kosten

Letzte Aktualisierung: 17.03.2015

Mit wenigen Ausnahmen sind in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Gerichtsgebühren zu zahlen. In Klageverfahren wird nach der Einreichung der Klage ein Vorschuss auf die Gerichtsgebühren erhoben. Die endgültige Kostenentscheidung ergeht im Zusammenhang mit der den Rechtszug abschließenden Entscheidung des Gerichts. In anderen Verfahren (z.B. Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, Prozesskostenhilfe-Antrag) werden die Gebühren erst mit der Entscheidung des Gerichts fällig. Normalerweise werden die Kosten des Verfahrens der unterlegenen Partei auferlegt. Die Höhe der Gerichtsgebühren hängt von dem Streitwert ab, der durch das Gericht festgesetzt wird. Zu beachten ist insoweit, dass der vom Gericht auf Antrag oder von Amts wegen festgesetzte Streitwert nicht mit den zu zahlenden Gerichtskosten identisch ist: Der festgesetzte Streitwert ist lediglich die Grundlage für die Bemessung und Festsetzung der Gerichtsgebühren. Wer von den Beteiligten schließlich die Verfahrenskosten des Gerichts und außerdem die außergerichtlichen Kosten, die z.B. durch die Beauftragung eines Anwaltes entstehen können, zu zahlen hat, wird vom das Gericht im Rahmen der Entscheidung über das Verfahren festgelegt; in der Regel ist dies der unterlegene Verfahrensbeteiligte.

Der Streitwert ist in verwaltungsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich nach der sich aus dem Antrag der Klägerin/des Klägers für sie/ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Für die von der Bedeutung des Verfahrens und auch vom Arbeitsaufwand her teilweise sehr unterschiedlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren hat eine aus Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammengesetzte Arbeitsgruppe einen Streitwertkatalog erarbeitet (veröffentlicht in NVwZ 2004, 1327 und DVBl 2004, 1525), der - für das Gericht allerdings unverbindliche - Vorschläge für die Streitwertfestsetzung enthält. Zum Download des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit haben wir rechts eine Möglichkeit für Sie eingerichtet.

Ein Beispiel für die Berechnung von Gerichtskosten finden Sie auf der Internetseite des Verwaltungsgerichts Freiburg. mehr lesen

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