Navigation und Service

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Aufgaben des Oberverwaltungsgerichts

Das Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Schleswig ist u.a. für Beschwerden und Berufungen gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zuständig.

Letzte Aktualisierung: 20.04.2015

Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Maren Thomsen
Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Maren Thomsen

Das Oberverwaltungsgericht ist für Beschwerden und Berufungen gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zuständig und hat als erste Instanz über Streitigkeiten zu entscheiden, die bestimmte Großvorhaben (nach dem Atomgesetz, Kraftwerke, Flugplätze, große Abfallverbrennungsanlagen, große Planfeststellungsverfahren und andere) betreffen.

Das Oberverwaltungsgericht ist dem Grundsatz der Amtsermittlung verpflichtet. Im Gegensatz zu den Verfahren vor dem Verwaltungsgericht muss man sich dort durch einen Anwalt vertreten lassen. Das Gericht entscheidet durch Senate, die mit drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern besetzt sind. In mündlichen Verhandlungen kommen zwei ehrenamtliche Richterinnen/Richter hinzu. Im Einverständnis der Beteiligten können Entscheidungen auch durch die Einzelrichterin/den Einzelrichter ergehen. In Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht fallen in der Regel Gerichtsgebühren an. Auch dort kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Das Gericht erteilt keine Rechtsauskünfte, versendet aber auf Anfrage gegen Kostenerstattung Entscheidungen. Die E-Mail-Adresse steht für die allgemeine Kommunikation zur Verfügung, über sie ist allerdings kein elektronischer Rechtsverkehr ( Rechtsmittel bzw. Antrag ) möglich. Anträge oder Schriftsätze müssen auf dem Postweg oder per Telefax übermittelt werden.

Das Oberverwaltungsgericht hat für Wochenenden, Feiertage und sonstige arbeitsfreie Tage eine Bereitschaftsdienstregelung getroffen.

Nähere Informationen zum Thema Bereitschaftsdienst, Gerichtskosten und Prozesskostenhilfe finden Sie unter nachfolgenden links.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon