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Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Zusammensetzung

Das Landesverfassungsgericht besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern. Sie alle müssen die Befähigung zum Richteramt haben.

Letzte Aktualisierung: 16.03.2015

Landesverfassungsgericht stehend

Das Landesverfassungsgericht besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern. Sie alle müssen die Befähigung zum Richteramt haben, mindestens drei Mitglieder des Landesverfassungsgerichts müssen Berufsrichterinnen oder Berufsrichter sein.

Der Landtag wählt die Mitglieder und für jedes Mitglied eine persönliche Stellvertretung auf die Dauer von zwölf Jahren. Die Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung oder entsprechenden Organen eines Landes angehören. Beamtinnen und Beamte sowie sonstige Angehörige des öffentlichen Dienstes mit Ausnahme der Richterinnen und Richter und der Rechtslehrerinnen und Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule können nicht Mitglied des Landesverfassungsgerichts sein.

Die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts sind ehrenamtlich tätig, erhalten aber für die Teilnahme an Sitzungen und Beratungen eine Entschädigung. Eine laufende Aufwandsentschädigung ist nicht vorgesehen.

Das Landesverfassungsgericht entscheidet grundsätzlich in voller Besetzung mit sieben Mitgliedern.

Die Geschäfte des Landesverfassungsgerichts werden von der Geschäftsstelle des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts geführt. Die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts können sich darüber hinaus der Geschäftseinrichtungen aller Gerichte des Landes bedienen.

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