Navigation und Service

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht und Sozialgerichte : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Das Landessozialgericht


Schleswig-Holstein hat ein Landessozialgericht mit Sitz in Schleswig und vier Sozialgerichte in Itzehoe, Kiel, Lübeck und Schleswig.

Letzte Aktualisierung: 06.03.2015

Die Sozialgerichte sind als erste Instanz für unterschiedliche Gebiete des Landes zuständig. Für Angelegenheiten des Vertragsarztrechts und -zahnarztrechts sind im ersten Rechtszug ausschließlich besondere Kammern des Sozialgerichts Kiel zuständig.

Das Landessozialgericht ist als zweite Rechtsinstanz für ganz Schleswig-Holstein zuständig. In den zwölf Senaten des Gerichts wirken 17 Berufsrichterinnen und -richter sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung mit.

Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat seinen Sitz in dem Gebäude der früheren preußischen Provinzialregierung in Schleswig. Es wurde zwischen 1876 und 1878 gebaut. Im Volksmund heißt es "Roter Elefant". Mehr lesen

Anschrift

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig

E-Mail: verwaltung@lsg.landsh.de
Telefon: 04621 86 - 0
Fax: 04621 86 - 1025
De-Mail: safe-sp1-1474538396423-016291068@egvp.de-mail.de

Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle

täglich von 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Wegbeschreibung

Mit dem Auto:

  • aus Richtung Hamburg: Verlassen Sie die Autobahn A7 über die Abfahrt "Schleswig/Jagel" und fahren Richtung Schleswig auf der Bundesstraße B77/B76. Nachdem Sie an der Schlei vorbeigefahren sind, benutzen Sie die Abfahrt "Landesmuseen". An der Ampel biegen Sie rechts ab. Sie sehen dann das Landessozialgericht auf der rechten Seite.
  • aus Richtung Flensburg: Verlassen Sie die Autobahn A7 über die Abfahrt "Schleswig/Schuby" und fahren Richtung Schleswig auf der Bundesstraße B201. Biegen Sie Richtung Süden auf die B77/B76 ab und benutzen Sie die Abfahrt "Landesmuseen". An der Ampel biegen Sie rechts ab. Sie sehen dann das Landessozialgericht auf der rechten Seite.
  • aus Richtung Eckernförde: Sie kommen über die Bundesstraße B76 nach Schleswig. Fahren Sie über die Abfahrt "Landesmuseen" Richtung Schleswig-Zentrum. An der Ampel biegen Sie rechts ab. Sie sehen dann das Landessozialgericht auf der rechten Seite.

Neben und hinter dem Gerichtsgebäude stehen Parkplätze zur Verfügung.

Mit Bus und Bahn:

Sie können das Landessozialgericht vom Bahnhof Schleswig gut zu Fuß erreichen (ca. 1 km/10 Min.). Sie verlassen den Bahnhof durch den Haupteingang und gehen geradeaus die Bahnhofstraße hinunter. Am Ende biegen Sie links in die Friedrichstraße. Nachdem Sie unter der B76-Überführung durchgegangen sind, sehen Sie auf der linken Seite das Gerichtsgebäude.

Alternativ können Sie sowohl vom Bahnhof als auch aus der Innenstadt mit dem Bus fahren. Fahren Sie bis zur Haltestelle Oberlandesgericht.

Bitte beachten Sie:

Über die E-Mail-Adresse des Landessozialgerichts (verwaltung@lsg.landsh.de) können Sie sich mit Fragen und Anregungen an die Gerichtsverwaltung wenden. Elektronischer Rechtsverkehr (Berufungseinlegung etc.) ist darüber nicht möglich.

Für die Einreichung von Beschwerden oder Berufungen in elektronischer Form verwenden Sie bitte den EGVP Client, den Sie kostenfrei hier herunter laden können:
http://www.egvp.de

De-Mail: safe-sp1-1474538396423-016291068@egvp.de-mail.de

Daneben bedarf es einer elektronischen Signatur. Hierfür ist ein vorheriges Identifizierungsverfahren erforderlich. Zudem wird eine Signaturkarte benötigt.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon